Fachanwalt Eckhard Schulze
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Eckhard Schulze besitzt seit 1982 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
1986 hat er den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erhalten. Er bearbeitet Mandate aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Mittelstand zählen zu seinen Kunden.
2006 hat er den Titel "Fachanwalt für Versicherungsrecht" erhalten. Sein Focus liegt auf den Bereichen des Lebensversicherungsrechts, der Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen und der Sachversicherungen. Er berät und vertritt Versicherungsnehmer in versicherungsvertraglichen Streifällen. Versicherungsagenten und -makler berät er im Bezug auf der Abwehr von Regressforderungen.
Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für eine detaillierte Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zur Kanzlei.
Gerne rufen wir Sie umgehend und unverbindlich zurück.