Freispruch wegen Videobeweis im Fußballstadium
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2016-05-10
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Fußballfan wurde kürzlich vom Amtsgericht München vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei gesprochen, weil Videosequenzen der Stadionkamera zeigten, dass von ihm kein aggressives Verhalten ausging.
Der Fußballfan hatte sich im Dezember 2014 ein Spiel der Münchner Löwen 1860 gegen den Karlsruher SC in der Münchner Allianz Arena angesehen. Nach Ende des Spiels kam es zu Schlägereien unter den Fans. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den betroffenen Fußballfan Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er angeblich einem anderen Fan mit der Hand ins Gesicht geschlagen habe.
Eine Videosequenz, die von der Stadionkamera aufgenommen worden waren, zeigte hingegen, dass der junge Mann von einem anderen Fan zunächst den Weg versperrt bekam. Er reagiert darauf nicht. Als er an dem anderen Fan vorbeiging, schlug dieser ihn mit der Faust ins Gesicht. Daraufhin schlug der junge Mann zurück. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 1031 Ds 467 Js 203867/15) wertete diese Situation als Notwehrlage des Fußballfans. Er habe ich in der erforderlichen Art und Weise dem Angriff des Randalierers zur Wehr gesetzt. Sein Verhalten sei damit nicht strafwürdig, so das Münchner Amtsgericht.
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