Schießen Anleger sich ein Eigentor?
Das Anlagekonzept sieht vor, dass sich Privatanleger mit sog. Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt engagieren. Sie stellen der Firma Hanseatische Fußball Invest GmbH für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren Geld zur Verfügung, welches dieses an ein weiteres Unternehmen, die Firma Hanseatische Fußball Kontor GmbH, weiterleitet. Dieses erwirbt sodann Transferrechte an Fußballspielern, in der Hoffnung, dass der Marktwert dieser Spieler in der Zukunft steigt und bei einem Transfer ein ansehnlicher Mehrerlös entsteht. In den Produktunterlagen wird u.a. mit nachfolgendem Zitat geworben „Finden die Scouts einen Müller oder Boateng sind vier- und fünfstellige Renditen möglich.“ Die Aussicht auf eine solche Rendite lockt sicherlich viele Anleger, insbesondere solche, die fußballinteressiert sind. Von einer solchen vier- oder gar fünfstelligen Rendite wird jedoch der Anleger selbst nicht profitieren, da er eine feste Verzinsung bei seinem Nachrangdarlehen in beschriebener Höhe vereinbart hat. Zudem geht er mit dem Abschluss eines solchen Nachrangdarlehens erhebliche Risiken ein. Sollte das Anlagekonzept scheitern und die Emittentin insolvent werden, so steht er in der Schlange der Gläubiger am Ende und läuft Gefahr leer auszugehen. Es droht der Totalverlust. Insofern bestehen erhebliche Risiken für den Privatanleger. Diese werden jedoch von der Emittentin nur unzureichend dem Anlageinteressenten vor Augen geführt. So ist in den Produktunterlagen, einer Verkaufsbroschüre, bei der Beschreibung des Nachrangdarlehens die Rede von einer hochverzinslichen und kurzlaufenden Alternative. Es wird ein Sicherheitskonzept in den Vordergrund gestellt. Risiken fallen dabei vollkommen unter den Tisch. Lediglich in den Angebotsbedingungen und dem Produktinformationsblatt finden sich Risikohinweise im Hinblick auf die Folgen einer Insolvenz für den Privatanleger, welcher ein solches Nachrangdarlehen abschließt. Die Gefahr besteht, dass ein Anlageinteressent, berauscht von den Inhalten der Verkaufsbroschüre, in welcher beispielsweise dargestellt wird, dass im Falle einer fiktiven Beteiligung an den Transferrechten deutsche Fußballnationalspieler Marco Reus eine Rendite in Höhe von 1.610 % infolge der Transfers dieses Spielers zu erzielen gewesen wäre, diese Risikohinweise gar nicht mehr wahrnimmt, zumal diese Angebotsbedingungen und das Produktinformationsblatt ihm auch erst einmal vorgelegt werden müssen, damit er sie zur Kenntnis nehmen kann. Ob das Anlagekonzept erfolgreich sein wird bleibt abzuwarten. Zweifel bleiben, zumal mit wenigen Ausnahmen nicht mit europäischen Spitzenvereinen zusammengearbeitet wird. Auch finden sich in den Produktunterlagen keine belastbaren Zahlen zur Kostenstruktur und den Investitionen. Es bleibt daher vollkommen im Dunkeln, wie und zu welchen Konditionen investiert wird und wie die Beteiligung an Erlösen tatsächlich sich darstellt, da häufig bei Spielertransfers Verschwiegenheit zwischen den Beteiligten vereinbart wird, so dass nicht ohne weiteres die Konditionen und der wirtschaftliche Erfolg eines Transfers den Anlegern offengelegt werden kann. Dies macht es für einen Anlageinteressenten nicht leicht, sich kein umfassendes Bild über die Schlüssigkeit und Plausibilität des Konzepts machen. Anlageinteressenten sollten daher gut überlegen, ob für sie eine solche Kapitalanlage sinnvoll ist und sie bereit sind, erhebliche Verlustrisiken einzugehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: KSR | Kanzlei Siegfried Reulein Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Pirckheimerstraße 33 90408 Nürnberg Telefon: 0911/760 731 10 Telefax: 0911/760 731 1-20 E-Mail: s.reulein@ksr-law.de Internet: www.ksr-law.de Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten. Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
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