Verbraucherinsolvenz | Fachanwalt für Insolvenzrecht
Verbraucherinsolvenz – Raus aus den Schulden mit Hilfe eines Fachanwalts für Insolvenzrecht
Verbraucherinsolvenz – So läuft das Verfahren ab
Am Anfang der Verbraucherinsolvenz muss der überschuldete Verbraucher versuchen eine Einigung mit seinen Gläubigern über die Bereinigung seiner Schulden herbeizuführen. Scheitert er, muss vor dem Insolvenzgericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Restschuldenbefreiung gestellt werden. Zusammen mit diesem Antrag muss der Schuldner dem Gericht, neben der Bescheinigung über seinen erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch, einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen, in dem er darlegt, wie er sich die Bereinigung seiner Schulden vorstellt. Zudem muss er in einem Verzeichnis Auskunft über seine Vermögenslage geben. Dann beginnt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Zunächst wird das Insolvenzgericht einen weiteren Versuch unternehmen, eine Einigung über die Schuldenbereinigung mit den Gläubigern zu erwirken. Eine fehlende Zustimmung eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzgericht ersetzt werden. Sobald der Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde, muss der überschuldete Verbraucher die im Schuldenbereinigungsplan festgelegten Leistungen erbringen. Wird der Schuldenbereinigungsplan abgelehnt, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wenn das Vermögen des Schuldners ausreicht um die Kosten des Verfahrens zu decken. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann nun durch einen Insolvenzplan, der Regelungen zur Entschuldung beinhaltet, beendet werden. Dem Insolvenzplan muss die Mehrheit der Gläubiger zustimmen. Hat der Insolvenzplan die Zustimmung der Gläubiger erhalten, kann ein Verbraucher nach drei Jahren raus aus den Schulden sein, wenn er es schafft 35 Prozent der Gläubigerforderungen zu tilgen und einen Teil der Verfahrenskosten zu zahlen. Gelingt ihm das nicht, ist eine Restschuldenbefreiung nach fünf oder sechs Jahren möglich.
Verbraucherinsolvenz – So hilft ein Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist aufgrund seiner juristischen Expertise und seiner jahrelangen Berufserfahrung auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz der kompetente und vertrauensvolle Ansprechpartner bei allen Fragen zur Verbraucherinsolvenz. Er berät überschuldete Verbraucher und begleitet sie von Anfang an zuverlässig durch das Verbraucherinsolvenzverfahren. Nehmen Sie die Hilfe eines Experten in Anspruch – es lohnt sich!
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