Keine Kostenübernahme der Krankenkasse für eine Sterilisation
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2018-06-02
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 225 mal gelesen
- Fünffache Mutter will weitere Schwangerschaften ausschließen
- Krankenkasse muss nur für die Behandlung von Krankheiten zahlen
Eine Sterilisation zur Empfängnisverhütung ist keine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen, entschied jüngst das Sozialgericht Mainz, im Fall einer fünffachen Mutter, die eine weitere Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen verhindern möchte.
Fünffache Mutter will weitere Schwangerschaften ausschließen
Die fünffache Mutter hatte bei der Geburt ihres jüngsten Kindes mit erheblichen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und beantragte daher bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Sterilisation. Dafür legte sie der Kasse auch ein ärztliches Attest vor. Aus medizinischem Gründen könne sie nicht mit der Pille verhüten und die Benutzung von Kondomen sei ihr zu unsicher, begründete die Frau die Notwendigkeit einer Sterilisation.Krankenkasse muss nur für die Behandlung von Krankheiten zahlen
Das Sozialgericht Mainz (Aktenzeichen S 16 KR 113/16) folgte der Begründung der Frau nicht. Eine Sterilisation sei keine Kassenleistung. Diese müsse nur für die Kosten für die Behandlung von Krankheiten übernehmen. Die Sterilisation der Frau müsse auch nicht zur Vermeidung einer Krankheit vorgenommen werden. Der fünffachen Mutter stünden alternative Verhütungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie etwa das Einsetzen einer Spirale, so die Mainzer Sozialrichter.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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