Unfall während der Mittagspause - Arbeitsunfall?
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2016-03-09
· Redaktion Fachanwaltsuche
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- Essensweg unfallversichert - jedoch keine Abstecher
- Eisessen in der Mittagspause - kein Arbeitsunfall
- Sturz in der Kantine - auch nicht zwingend Arbeitsunfall!
Unfälle während der Arbeitszeit sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Fraglich ist immer wieder, ob es sich zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich um Arbeitszeit handelte - im juristischen Sinne besonders heikel sind Unfälle während der Mittagspause.
Verunfallt ein Arbeitnehmer während der Mittagspause, ist nicht immer klar, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und ob die gesetzliche Unfallversicherung in die Pflicht genommen werden kann. Deutsche Gerichte urteilen hier eher kritisch, beweisen die folgenden Entscheidungen:
Redaktion Fachanwaltsuche
Essensweg unfallversichert - jedoch keine Abstecher
Arbeitnehmer sind während der Mittagspause dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich auf dem Weg zum Mittagessen befinden. Umwege, bei denen private Angelegenheiten im Vordergrund stehen, sind hingegen nicht versichert. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen L 3 U 225/10) hervor. Demnach muss im Zweifelsfall auch der Arbeitnehmer glaubhaft nachweisen, dass er sich direkt auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme befunden hat. Im zugrundeliegenden Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin während der Mittagspause bei einem Sturz verletzt. Allerdings war die Frau zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung. Dort wollte sie ein Kleidungsstück abholen. Sie konnte nach Meinung des Gerichts nicht glaubhaft machen, dass die Reinigung auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme lag.Eisessen in der Mittagspause - kein Arbeitsunfall
Besonders tragisch ist sicherlich der folgende Fall: Ein Arbeitnehmer verschluckte sich auf dem Weg von der Arbeit an einem Speiseeis derart, dass er einen Herzinfarkt erlitt. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung blieben aus. Zu Recht, befand das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 98 U 178/10). Nach Ansicht der Richter lag kein Arbeitsunfall vor. Das bedeutet: Selbst wenn sich Nahrungsaufnahme und Unfall nachgewiesenermaßen auf dem Arbeitsweg ereignen, muss es sich noch lange nicht um einen Arbeitsunfall handeln.Sturz in der Kantine - auch nicht zwingend Arbeitsunfall!
Selbst bei Verletzungen, die sich in einer Werkskantine ereignen, muss es sich nicht zwingend um einen Arbeitsunfall handeln. Das entschied zumindest das Sozialgericht Heilbronn (Aktenzeichen S 5 U 1444/11). In dem zu verhandelnden Fall war ein Arbeitnehmer in der Werkskantine auf Salatsauce ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Das Sozialgericht befand, dass das Essen und Trinken grundsätzlich eine private Angelegenheit ist. Das Essen auch in der werkseigenen Kantine sahen die Richter nicht als betriebsbedingt zwingend an, wie das etwa bei einem Geschäftsessen der Fall wäre, argumentierten die Richter.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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