Rente über den Tod hinaus muss zurückgezahlt werden
3.875 /
5 (8 Bewertungen)
2018-07-27
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 401 mal gelesen
- Rentenkasse zahlte 77.000 Euro Rente nach dem Tod der Rentnerin
- Kontoinhaber muss zuviel gezahlte Rente zurückerstatten
Der Kontobevollmächtigte einer Rentnerin muss die über ihren Tod hinaus gezahlte Rente an die Rentenversicherung zurückzahlen. Dies entschied aktuell das Sozialgericht Darmstadt.
Rentenkasse zahlte 77.000 Euro Rente nach dem Tod der Rentnerin
Die Rentnerin war im Jahr 2005 gestorben. In Unkenntnis ihres Todes zahlte die Rentenversicherung bis zum Jahr 2011 weiterhin Rente von insgesamt rund 77.000 Euro auf ihr Konto. Die Bank zahlte den auf dem Konto vorhandenen Betrag an die Rentenversicherung zurück. Es blieb allerdings noch ein Betrag von rund 15.000 Euro offen. Dieser war nach dem Tod der Rentnerin durch verschiedene Abhebungen an Geldautomaten vom Konto verschwunden. Die Rentenversicherung verlangte daher von den Erben den Betrag erstattet.Kontoinhaber muss zuviel gezahlte Rente zurückerstatten
Zu Recht, entschied das Sozialgericht Darmstadt (Aktenzeichen S 6 R 45/14). Die jetzigen Kontoinhaber müssen der Rentenversicherung die 15.000 Euro zurück zahlen. Nach Auffassung des Gerichts haben diese das Geld nach dem Tod der Rentnerin mit deren EC-Karte und einem neuen PIN abgehoben.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.875 /
5
(8 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
05.05.2017
(Update 27.09.2023)
Muss ein Mieter, etwa aufgrund von Krankheit oder Tod, seine Mietwohnung verlassen, können die Rechte aus dem Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Verwandten übertragen werden.
Doch dürfen die einfach in die Wohnung des Verstorbenen einziehen?
4.11864406779661 /
5 (59 Bewertungen)
Erbrecht
,
24.05.2012
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Kanzlei Hilbert & Simon
Die scharfe Pflichtteilsstrafklausel wirkt nicht nur, wenn ein Kind den Pflichtteil geltend macht.
Auch wenn es - sogar - den gesetzlichen Erbteil für sich beansprucht, ist es beim zweiten Erbfall enterbt.
Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.
4.142857142857143 /
5 (7 Bewertungen)
Erbrecht
,
09.11.2018
(Update 20.10.2022)
Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils bei Vorliegen eines Berliner Testaments eine Auskunft über den Wert des Erbes und zudem Geld, kann dadurch die Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst werden.
Das Kind verliert dann seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils.
4.125 /
5 (8 Bewertungen)
Sozialrecht
,
12.02.2018
(Update 19.07.2024)
Schon seit dem Jahr 2002 erhalten hinterbliebene Ehegatten keine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse, wenn es sich bei ihrer Ehe um eine sogenannte Versorgungsehe handelt, die nur zur finanziellen Absicherung des Partners geschlossen wurde.
Es sei denn, es gelingt dem hinterbliebenen Ehegatten den Anschein einer Versorgungsehe zu widerlegen.
4.0 /
5 (22 Bewertungen)
Erbrecht
,
23.10.2020
(Update 03.10.2022)
Will sich eine Erbengemeinschaft auflösen, geschieht dies mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag.
Hier wird geregelt, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Doch Vorsicht: Unglückliche Formulierungen können zu einem unbeabsichtigten Erbverzicht führen!
4.0 /
5 (9 Bewertungen)
Erbrecht
,
21.04.2015
Ehegatten und Verwandte können mit einem Vertrag zu Lebzeiten auf ihr gesetzlich zustehendes Erbe verzichten.
Doch Vorsicht: Der Erbverzicht kann Folgen für die nachfolgenden Generationen haben.
4.857142857142857 /
5 (7 Bewertungen)
Versicherungsrecht
,
15.05.2012
Rechtsanwältin Ulrike Klein
Für viele Rentner ist die Beitragshöhe zur Krankenversicherung von existenzieller Bedeutung.
Die private Versicherung kann in der Rente teuer werden.
4.0 /
5 (5 Bewertungen)
Sozialrecht
,
21.07.2015
Bei einem Todesfall werden die Hinterbliebenen durch eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung versorgt.
3.5714285714285716 /
5 (7 Bewertungen)
Strafrecht
,
02.05.2016
Ein 71jähriger Rentner wurde vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 5.200 Euro verurteilt, weil er unerlaubt einen Revolver und eine Selbstladepistole besaß.
4.5 /
5 (6 Bewertungen)
Sozialrecht
,
19.09.2016
Ein Ruhestandsbeamter scheiterte mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit der er sich gegen die Anrechung einer Rente auf seine Versorgungsbezüge wehren wollte.
4.0 /
5 (3 Bewertungen)
Sozialrecht
,
10.05.2019
(Update 24.03.2023)
Eine gute Nachricht für alle Rentner: Ab dem 1.Juli 2023 steigen die Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in Ostdeutschland um 5,86 Prozent.
Damit wird ein einheitlicher Rentenwert in Ost und West erreicht.
4.0 /
5 (21 Bewertungen)