Rechtstipp zu Sprachkursen im Ausland
4.0 /
5 (5 Bewertungen)
2017-03-14
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 211 mal gelesen
- Au-Pair-Aufenthalt ist nur im Zusammenhang mit Sprachkurs als Berufsausbildung anzusehen
- Wer Einzelunterricht bucht, muss sich nicht mit Gruppenunterricht zu frieden geben
Ob in England, Italien, Spanien oder Kanada – eine fremde Sprache mit einem Sprachkurs im Ausland zu erlernen, vielleicht noch in Kombination mit einem Au-pair-Aufenthalt, Praktikum oder im Rahmen eines Sabbaticals, ist für Schüler und Arbeitnehmer reizvoll. Hier ein paar rechtliche Tipps, auf was es zu achten gilt.
Au-Pair-Aufenthalt ist nur im Zusammenhang mit Sprachkurs als Berufsausbildung anzusehen
Der Bundesfinanzhof (BFH) (Aktenzeichen III R 58/08) hat im Zusammenhang mit dem Bezug von Kindergeld entschieden, dass Sprachaufenthalte als Au-pair im Ausland nur unter bestimmten Bedingungen als Berufsausbildung anzusehen sind. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit einer Wochenstundenzahl von mindestens 10 Zeitstunden. Schließlich dienten auch Auslandsaufenthalte, die nicht zu Ausbildungszwecken erfolgten, der Verbesserung der Kenntnisse der jeweiligen Landessprache. Der Bundesfinanzhof stellt aber klar, dass Auslandsaufenthalte unabhängig vom Umfang des Fremdsprachenunterrichts als Berufsausbildung anzuerkennen sein können, wenn sie für die Aufnahme eines Studienplatzes zwingend sind, wenn sie zum Absolvieren eines Sprachtests (z.B. TOEFL oder IELTS) dienen oder von einer Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind.Wer Einzelunterricht bucht, muss sich nicht mit Gruppenunterricht zu frieden geben
In Sprachkursen ist Einzelunterricht nicht vergleichbar mit Gruppenunterricht, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 283 C 20981/15) im Fall eines Mannes, der eine Sprachreise nach Fort Lauderdale/USA gebucht hatte. Vor Ort erhielt er aber nicht wie vereinbart Einzelunterricht, sondern Sprachunterricht in einer Gruppe von 10 Personen. Der Mann verlangte vom Reiseveranstalter die Differenz der Kosten zwischen Einzel- und Gruppenunterricht sowie einen Schadensersatz für entgangenen Urlaub. Mit teilweisem Erfolg! Das Amtsgericht München urteilte, dass die Sprachreise um 20 Prozent – somit um einen Betrag von rund 370 Euro - zu mindern sei, da der vereinbarte Sprachkurs nicht stattgefunden hat. Einzelunterricht sei immer höherpreisig als Gruppenunterricht. Der Unterricht in einer Gruppe von 10 Personen sei einem Einzelunterricht nicht ebenbürdig. Schadensersatz wegen vertanem Urlaub lehnte das Gericht allerdings ab, da der Zweck der Reise nicht völlig verfehlt worden sei.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.0 /
5
(5 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Medizinrecht
,
08.04.2016
Besteht bei einem gesetzlich versicherten Kranken der Bedarf einen Gebärdensprachkurs zu besuchen, muss seine Krankenkasse die Kosten hierfür übernehmen.
Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz hervor.
3.6666666666666665 /
5 (6 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
28.04.2015
Für viele Schulabgänger folgt nach dem Ende der Schulzeit die Berufsausbildung.
Doch Vorsicht, der Traumberuf muss staatlich anerkannt sein, ansonsten kann kein wirksamer Ausbildungsvertrag geschlossen werden!
4.222222222222222 /
5 (9 Bewertungen)
Familienrecht
,
13.06.2017
Wann müssen Eltern nicht mehr für die Finanzierung der Berufsausbildung ihrer Kinder aufkommen?
Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst der Bundesgerichtshof.
4.25 /
5 (4 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
20.05.2016
Beihilfe zur Berufsausbildung gibt es von der Bundesagentur für Arbeit auch für Studenten eines dualen Studiums.
Voraussetzung ist, dass ein Teil der betrieblichen Ausbildung bereits vor der Einschreibung für das Studium durchgeführt wird.
3.8333333333333335 /
5 (12 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
03.04.2018
(Update 03.04.2018)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P&R Container Leasing GmbH.
4.2 /
5 (15 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
15.11.2013
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Tausende Anleger sind seit einigen Tagen in Aufruhr.
Die Nachrichten über die Infinus-Gruppe überschlagen sich.
Verschiedene Unternehmen dieser Gruppe haben offenbar nun Insolvenzantrag gestellt.
Konten der Infinus-Gruppe sind eingefroren.
3.25 /
5 (4 Bewertungen)
Sozialrecht
,
28.08.2018
(Update 19.06.2024)
Unfälle die auf dem Weg zur Arbeit und zurück geschehen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Doch gilt das auch bei Unterbrechnungen der Fahrt oder bei Umwegen?
4.1571428571428575 /
5 (70 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
09.06.2017
(Update 14.06.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Banken sind verpflichtet die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers anhand von zuverlässigen Standards zu prüfen.
4.545454545454546 /
5 (11 Bewertungen)
Familienrecht
,
10.07.2018
(Update 16.05.2024)
Ein Kindergeldanspruch besteht bis zum 25.
Lebensjahr, wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet.
Bei vielen Eltern herrscht Unsicherheit, wer einen Anspruch auf Kindergeld hat, wie hoch das zu erwartende Kindergeld ist und wie lange es bezogen werden kann.
4.3128834355828225 /
5 (163 Bewertungen)
Steuerrecht
,
12.11.2015
Kindergeld soll in Deutschland die Grundversorgung von Kindern und damit deren wirtschaftliches Existenzminimum sicher stellen.
Jetzt hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es auch bei einem mehrjährigen Auslandsstudium weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld geben kann.
4.0 /
5 (7 Bewertungen)