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Krankenkasse muss Gebärdensprachkurs bezahlen!

Besteht bei einem gesetzlich versicherten Kranken der Bedarf einen Gebärdensprachkurs zu besuchen, muss seine Krankenkasse die Kosten hierfür übernehmen. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz hervor.

Im zugrundeliegenden Fall litt ein Patient an einer unheilbaren Hörstörung, die höchstwahrscheinlich zur Taubheit führen wird. Sein Arzt hielt es daher dringend für geboten, dass der Mann frühzeitig die Gebärdensprache erlernte. Die gesetzliche Krankenkasse des Mannes lehnte jedoch die Kostenübernahme des Gebärdensprachkurses ab, weil die Gewährung von Sprachkursen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehöre.

Gebärdensprachkurs ist medizinisch notwendige Krankenbehandlung

Dieser Ansicht folgte das Sozialgericht Koblenz (Aktenzeichen S 14 KR 760/14) nicht und verurteilte die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Die Leistungspflicht der Krankenkasse bestehe deshalb, weil das Erlernen der Gebärdensprache für den Patienten eine medizinisch notwendige Krankenbehandlung sei, so die Sozialrichter.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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