Kinderpornos auf Heim-PC: Beamter wird aus Dienst entfernt!
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2017-11-21
, Aktualisierung vom
2017-11-21 12:14:23.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 237 mal gelesen
- 61 Kinderpornos auf PC und Smartphone
- Besonders verwerfliches Fehlverhalten rechtfertigt Rausschmiss
Ein Beamter, der rechtskräftig wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, kann als Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtendienst entfernt werden, entschied kürzlich das Thüringer Oberverwaltungsgericht.
61 Kinderpornos auf PC und Smartphone
Bei dem Beamten waren im Rahmen polizeilicher Ermittlungsarbeit auf seinem Heim-Computer und seinem Smartphone eine Vielzahl von kinderpornografischer Dateien gefunden worden. Diese Dateien verbreitete der Mann auch auf Tauschbörsen im Internet. Er wurde rechtskräftig wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die auf Bewährung gegen eine Zahlung von 3.000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund ausgesetzt wurde. rBesonders verwerfliches Fehlverhalten rechtfertigt Rausschmiss
In einem Disziplinarklageverfahren wurde der Beamte aus dem Dienst entfernt. Seine Berufung gegen das Urteil hatte vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen 8 DO 568/16) keinen Erfolg. Mit dem Verbreiten von Kinderpornografie habe der Beamte ein außerdienstliches Vergehen begangen, das zu keinem anderen Schluss als zum Entfernen aus dem Dienst führen könne. Er habe mit seinem verwerflichen Verhalten dem Ansehen des Beamtentums im Sinne einer gesetzestreuen Verwaltung Schaden zugefügt.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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