Unfall mit Privatwagen bei einer Dienstfahrt – Wer haftet für den Höherstufungsschaden bei der Kfz-Versicherung?
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2018-01-18
· Redaktion Fachanwaltsuche
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- Beamter beschädigt Autotür eines fremden Fahrzeugs
- Schadensersatzpflicht des Dienstherrn nur für eigene Schäden des Beamten
Wer sein Privat-Fahrzeug für eine Dienstfahrt nutzt, kann im Falle eines Unfalls auf dem Schaden, der durch die unfallbedingte Höherstufung in der Kfz-Versicherung entstanden ist, sitzen bleiben. Dies entschied aktuell das Verwaltungsgericht Trier.
Beamter beschädigt Autotür eines fremden Fahrzeugs
Der Fall: Ein Beamter hatte sein privates Auto, das er auch zu Dienstzwecken nutzte, auf einem Parkplatz abgestellt. Beim Aussteigen wurde seine Tür von einer Sturmböe erfasst und knallte gegen ein neben ihm parkendes Fahrzeug. Die Beifahrertür des Nachbarfahrzeugs wurde dabei leicht beschädigt. Der Schaden wurde von der Kfz-Versicherung des Beamten reguliert, die seine Versicherungsbeiträge über eine Zeit von 5 Jahren um rund 600 Euro erhöhte. Der Beamte verlangte von seinem Dienstherren diesen Höherstufungsschaden ersetzt.Schadensersatzpflicht des Dienstherrn nur für eigene Schäden des Beamten
Die Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Trier lehnte seinen Schadensersatzanspruch ab. Das Beamtenrecht sehe nur Schadensersatz für Sachschäden an den Gegenständen der Beamten vor. Der Höherstufungsschaden sei aber ein allgemeiner Schaden, der aufgrund der Regulierung eines fremden Schadens entstanden sei. Die Höherstufung in der Kfz-Versicherung stelle ein allgemeines Lebensrisiko dar, weshalb den Dienstherren auch keine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten treffe. Dieses Risiko sei durch die Wegestreckentschädigung, die der Beamte für Dienstfahrten erhalte, abgegolten.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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