Beamtin erhält Kosten für prophylaktische Brust-OP erstattet!
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2018-03-19
, Aktualisierung vom
2018-03-19 10:53:47.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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- Beamtin gewinnt Prozess bei den Vorinstanzen
- Erhöhtes Risiko an Brustkrebs zu erkranken kann eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sein
Eine Beamtin, die aufgrund ihrer familiären Vorbelastung, nachweislich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit an Brustkrebs erkranken wird, erhält die Kosten für die prophylaktische Brust-OP von ihrem Dienstherren erstattet. Dies stellt das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil klar.
Beamtin gewinnt Prozess bei den Vorinstanzen
Im zugrundeliegenden Fall wurde bei einer hessischen Beamtin das BRCA-2-Gen nachgewiesen, was dazu führt, dass sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent an Brustkrebs erkranken wird. Die Frau ließ sich vorsorglich ihre Brüste entfernen und Implantate einsetzen. Die hierfür entstandenen Kosten wollte das Land Hessen nicht übernehmen. Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 1 A 1261/15) hatte als Vorinstanz entschieden, dass der Dienstherr für die Kosten der vorsorglichen Brust-OP aufkommen muss. Dem Dienstherrn obliege eine Fürsorgepflicht. Danach müsse er seine Beamten vor unzumutbaren Belastungen schützen. Bereits das Vorhandensein einer BRCA-2-Genmutation sei als Krankheit einstufen, mit der Folge, dass die Kosten für die prophylaktische Brustdrüsenentfernung vom Dienstherrn übernommen werden müssen.Erhöhtes Risiko an Brustkrebs zu erkranken kann eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sein
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen 5 C 10.16) bestätigt die Pflicht des Dienstherren für die Behandlungskosten der Beamtin aufkommen zu müssen. Es weist zwar daraufhin, dass eine vorsorgliche Brustdrüsenentfernung keine Krankheit nach dem Beihilferecht im klassischen Sinne ist, dass aber das erhöhte Risiko einer Beamtin aufgrund von Genmutationen und Vorbelastungen in der Familie an Brustkrebs zu erkrankten, wie eine Krankheit behandelt werden müsse.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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