Hörgeräte: Das muss die Krankenkasse zahlen!
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2015-11-24
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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- Versicherungsbedingungen über Leistungsbeschränkungen sind unwirksam!
- Krankenversicherung muss höherwertiges Hörgerät bei Simultanübersetzer übernehmen!
- Krankenversicherung muss höherwertiges Hörgerät bei Simultanübersetzer übernehmen!
Fast zwei Millionen Menschen tragen in Deutschland ein Hörgerät. Sie sehen sich bei der Auswahl ihres Hörgeräts mit ganz unterschiedlichen Hörgeräten und –technologien in ebenso unterschiedlicher Qualität und Preisen konfrontiert. Die Krankenversicherungen beschränken in der Regel ihre Kostenübernahme für Hörgeräte. Doch es gibt auch Ausnahmen …
Fast zwei Millionen Menschen tragen in Deutschland ein Hörgerät. Sie sehen sich bei der Auswahl ihres Hörgeräts mit ganz unterschiedlichen Hörgeräten und –technologien in ebenso unterschiedlicher Qualität und Preisen konfrontiert. Die Krankenversicherungen beschränken in der Regel ihre Kostenübernahme für Hörgeräte. Doch es gibt auch Ausnahmen …
Redaktion fachanwaltsuche.de
Versicherungsbedingungen über Leistungsbeschränkungen sind unwirksam!
Eine private Krankheitskostenversicherung darf in ihren Versicherungsbedingungen nicht die Kostenübernahme für Hörgeräte beschränken. Eine solche Regelung benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen, stellte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 159 C 26871/10 fest. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann eine private Krankenkostenversicherung abgeschlossen, die in ihren Versicherungsbedingungen vorsah, dass es für Hörhilfen nur in angemessener Ausführung eine Kostenerstattung gibt. Als der Mann aufgrund seiner beiseitigen Schwerhörigkeit Hörgeräte in einer Kostenhöhe von rund 4.000 Euro verordnet bekam, lehnte die Eine private Krankheitskostenversicherung die Kostenübernahme in voller Höhe ab. Sie wollte dem Mann nur rund die Hälfte erstatten. Dies sah das Amtsgericht München anders: Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelte Leistungsbeschränkung sei unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstoße. Für Versicherungsnehmer sei nicht klar erkennbar, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden.Krankenversicherung muss höherwertiges Hörgerät bei Simultanübersetzer übernehmen!
Im Fall eines Simultanübersetzers beim Militär muss die gesetzliche Krankenversicherung auch für ein höherwertiges Hörgerät die Kosten übernehmen. Dies entschied das Karlsruher Sozialgericht (Aktenzeichen S 17 AL 1343/13). Das Gericht sah eine höherwertige Hörgeräteausstattung für einen Simultanübersetzer beim Militär aus rein beruflichen Gründen für erforderlich. Schließlich müsse der Mann bei Telefon- und Videokonferenzen simultan übersetzen und damit werde sein Hörvermögen überdurchschnittlich gefordert. Ohne ein höherwertiges Hörgerät sei es dem Mann nicht möglich seinen Beruf auszuüben.Krankenversicherung muss höherwertiges Hörgerät bei Simultanübersetzer übernehmen!
Die gesetzliche Krankenkasse kann sich nur dann auf eine Festbetragsregelung bei der Erstattung von Hörgeräten oder anderen Hilfsmittel berufen, wenn diese eine sachgerechte Versorgung des Versicherten ermöglicht. Ist das nicht der Fall muss sie die kompletten Kosten für das erforderliche Hörgerät tragen. So lautet eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgericht (Aktenzeichen L 8 KR 352/11).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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