Winterreifen: Was Autofahrer wissen müssen!
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2017-09-14
, Aktualisierung vom
2023-11-27 08:14:01.0
· ruegge
· 1279 mal gelesen
- Besteht in Deutschland eine Winterreifenpflicht für Autos?
- Sind bei einer Autovermietung Winterreifen Pflicht?
- Autofahrer muss Verladung der Reifen prüfen
- Werkstatt muss Kunden auf Nachkontrolle der Schrauben hinweisen
- Abgefahrene Reifen im Winter – Kfz-Versicherung muss trotzdem Schadensersatz zahlen
In der kälteren Jahreszeit, wenn Schnee und Eis die Straßen beherrschen, steht für viele Autofahrer das Umrüsten von Sommer- auf Winterreifen an. Doch was müssen Autofahrer dabei beachten? Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland? Und wie die aus?
Besteht in Deutschland eine Winterreifenpflicht für Autos?
In Deutschland gibt es eine sog. klimatische Winterreifenpflicht. Das meint, dass ein Auto bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, wie Schnee und Eis, mit wintertauglichen Reifen ausgestattet sein muss. Falsch ist die Annahme vieler Autofahrer, dass von Oktober bis April eine Winterreifenpflicht gilt.Sind bei einer Autovermietung Winterreifen Pflicht?
Das Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen 14 U 34/07) stellt in einer Entscheidung klar, dass der Fahrer eines Mietwagens im Winter davon ausgehen darf, dass das Fahrzeug Winterreifen hat. Ist dem nichts so, muss der Mieter des Fahrzeugs bei einem Unfall keine Selbstbeteiligung tragen. Das sieht das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 19 U 151/11) anders: Es hält die Winterbereifung bei einem gewerblichen Autovermieter nicht als Standard.Autofahrer muss Verladung der Reifen prüfen
Dies musste ein Autofahrer erfahren, der bei einem Reifenhändler einen Reifenwechsel vollziehen ließ. Der Mann brachte seine Sommerreifen nebeneinander liegend auf der umgeklappten Rückbank seines Autos in die Werkstatt des Reifenhändlers. Der zog die Sommerreifen auf und stellte die Winterreifen nebeneinander in den Kofferraum. Als der Autofahrer zu Hause ankam, öffnete er auf seiner abschüssigen Garageneinfahrt seine Kofferraumklappe per Fernsteuerung und alle vier Reifen rollten aus dem Auto gegen das Garagentor. Dort verursachten die Reifen einen Schaden, den der Autofahrer vom Reifenhändler ersetzt haben wollte, weil dieser die Winterreifen nicht stehend hätte verladen dürfen. Der Autofahrer ging leider leer aus. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 9 U 21/17) lehnte einen Anspruch auf Schadensersatz ab. Mit einem kurzen Blick zurück in den hinteren Wagen hätte der Mann ohne weiteres die stehenden Reifen sehen können. Den Kofferraum einfach ohne sich zu vergewissern, wie die Reifen verladen wurden, zu öffnen, stelle eine große Sorglosigkeit des Mannes dar. Ihn treffe daher ein so großes Mitverschulden an dem Schaden am Garagentor, dass das Verschulden des Reifenhändlers übertreffe.Werkstatt muss Kunden auf Nachkontrolle der Schrauben hinweisen
Eine Autowerkstatt hat die Pflicht den Kunden nach einem Reifenwechsel auf die Nachkontrolle der Radschrauben hinzuweisen. Dabei reicht es nicht aus, wenn dieser Hinweis farblich markiert auf der Rechnung steht, entschied das Landgericht Augsburg (Aktenzeichen 4 S 205/99).Abgefahrene Reifen im Winter – Kfz-Versicherung muss trotzdem Schadensersatz zahlen
Das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 9 U 175/05) stellt klar, dass die Kfz-Versicherung auch dann für die Folgen eines Verkehrsunfalls zahlen muss, wenn die Reifen des Unfallverursachers abgefahren waren, er aber erst zwei Monate zuvor seine Reifen in einer Werkstatt auswechseln ließ.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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