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Nebel: Worauf müssen Autofahrer achten?

Nebel: Worauf müssen Autofahrer achten? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Im Herbst werden Autofahrer wieder vielerorts frühmorgens von Nebel und schlechter Sicht behindert. Hier gilt es die Fahrweise an die Wetterlage anzupassen und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu achten, ansonsten drohen empfindliche Bußgelder! Soch wie verhalten sich Autofahrer bei Nebel und schlechter Sicht richtig?

Schlechte Sicht - Licht einschalten!

Zunächst müssen Autofahrer bei Nebel das Licht an ihrem Fahrzeug einschalten. Dazu verpflichtet sie die Straßenverkehrsordnung, die bei einem Verstoß ein Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vorsieht.

Wann darf ich den Nebelscheinwerfer einschalten?

Vorsicht geboten ist beim Gebrauch von Nebelscheinwerfern! Diese dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur bei einer Sicht unter 50 Meter eingeschaltet werden. Sobald sich die Sichtverhältnisse verbessern, muss der Nebelscheinwerfer wegen der Gefahr der Blendung von anderen Verkehrsteilnehmern sofort ausgeschaltet werden. Ansonsten droht dem Autofahrer ein Bußgeld von 35 Euro. Wer Nebelscheinwerfer einschaltet, obwohl die Sicht mehr als 50 Meter beträgt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.

Wann muss ich die Nebelschlussleuchte einschalten?

Die Nebelschlussleuchte darf man nur einschalten, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt- egal ob außerorts oder in geschlossenen Ortschaften. Es besteht aber keine Pflicht die Nebelschlussleuchte einzuschalten.

Schlechte Sicht - Geschwindigkeit drosseln!

Bei schlechter Sicht müssen Autofahrer die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs anpassen. Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass bei einer Sichtweite von weniger als 50 Meter ein Autofahrer nicht schneller als 50 km/h fahren darf, sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in dem Verkehrszentralregister in Flensburg.

Bei Nebel Abstand zum Vordermann halten!

Bei Nebel und schlechten Sichtverhältnissen ab Sichtweiten 50 Meter oder weniger muss der Autofahrer einen Abstand zum Vordermann von mindestens 25 Meter einhalten. Um den Abstand einschätzen zu können, empfiehlt es sich an den Leitpfosten am rechten Fahrbandrand zu orientieren. Sie sind in einem Abstand von 50 Meter angebracht. Kraftfahrzeugfahrer, die sich im Nebel einer Kreuzung annähern, müssen auch wenn sie vorfahrtsberechtigt sind ihre Geschwindigkeit unter Umständen bis auf 50 km/h drosseln, entschied das Oberlandesgericht Schleswig (Aktenzeichen 7 U 153/03).

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