Ehemann verwirkt Teilhabe an Rentenansprüchen wegen krassem Fehlverhalten!
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2016-12-13
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Im Rahmen einer Ehescheidung findet zwischen den Eheleuten ein Versorgungsausgleich statt. Rentenansprüche werden dabei zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Doch Vorsicht: Krasses Fehlverhalten eines Ehepartners kann zur Verwirkung der Rentenansprüche führen.
Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 3 UF 146/16) im Fall eines Ehemannes, der nach der Trennung das Haus seiner Frau mit Beleidigungen besprühte und es in Brand setzte. Er verursachte einen materiellen Schaden von rund 37.000 Euro. Als er seine Frau später traf, wurde er handgreiflich ihr gegenüber und würgte sie. Ein Gericht verurteilte ihn später zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe.
Im Rahmen der Ehescheidung verlangte der Mann eine Teilhabe an den Rentenansprüchen seiner Frau. Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnte dies ab. Rentenansprüche würden nicht geteilt, wenn dies grob unbillig sei. Das Verhalten des Mannes gegenüber seiner Frau sei als krasses Fehlverhalten zu werten, welches zu einer Verwirkung der Teilhabe an den Rentenansprüchen führe.
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