Ehemann darf Vollkaskoversicherung ohne Zustimmung seiner Ehefrau kündigen!
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2018-03-17
· Redaktion Fachanwaltsuche
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- Ehefrau widerrief Kündigung der Vollkaskoversicherung
- Kündigung der Versicherung ist Geschäft des täglichen Lebens
Ein Ehegatte kann die Vollkaskoversicherung für das Familienauto auch ohne Vollmacht seines Partners kündigen, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof.
Ehefrau widerrief Kündigung der Vollkaskoversicherung
Im zugrundeliegenden Fall kündigte ein Ehemann die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung des Familienautos zum 1.1.2015. Anfang Oktober verursachte die Ehefrau einen Unfall mit dem Fahrzeug und einen Schaden von rund 13.000 Euro. Die Ehefrau widerrief daraufhin die Kündigung der Vollkasko- und Haftpflichtversicherung und verklagte sie auf Erbringung ihrer Versicherungsleistungen und somit auf Regulierung des Unfallschadens.Kündigung der Versicherung ist Geschäft des täglichen Lebens
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XII ZR 94/17) entschied, dass die Kündigung einer Vollkaskoversicherung ein Geschäft zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs darstelle, welches ein Ehegatte auch ohne Vollmacht des anderen Partners vornehmen könne. Voraussetzung sei, dass die Kündigung der Versicherung einen Bezug zum Unterhalt der Familie darstelle. Im vorliegenden Fall sei dieser Bezug gegeben, da es sich bei dem Fahrzeug um das Familienauto gehandelt habe und die monatliche Versicherungsprämie sich in einem Rahmen bewege, der es nicht notwendig mache, dass die Ehegatten sich über den Abschluss oder die Kündigung der Versicherung verständigen müssten. Da die Kündigung der Vollkaskoversicherung wirksam erfolgt sei, müsse die beklagte Versicherung auch nicht für den Unfallschaden aufkommen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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