Die wichtigsten Antworten zum Zivilprozess
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2016-06-06
· Redaktion anwaltssuche.de
· 685 mal gelesen
- Was wird in einem Zivilprozess verhandelt?
- Zivilgerichte
- Besonderheiten im Zivilprozess
- So läuft ein Zivilprozess ab
- Zivilprozess: Mit oder ohne Anwalt?
Zivilprozesse werden geführt, wenn es um privatrechtliche Ansprüche geht. Jede rechtsfähige Person kann sich mit einer anderen rechtsfähigen Person (das kann jede natürliche Person und jede juristische Person sein, also auch Unternehmen) vor Gericht streiten. Solche Prozesse werden mit wenigen Ausnahmen öffentlich geführt, sind also für jedermann offen.
Was wird in einem Zivilprozess verhandelt?
In einem Zivilprozess geht es um privatrechtliche Ansprüche - in einem solchen Verfahren werden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ausgefochten, und zwar von Privatpersonen bzw. von natürlichen Personen und / oder juristischen Personen untereinander (also auch Unternehmen). In einem Zivilprozess verhandelt werden zum Beispiel Streitigkeiten aus Mietsachen, aus Kauf und Verkauf, aus Werkverträgen, Schadenersatzklagen, familienrechtliche und erbrechtliche Angelegenheiten.Zivilgerichte
Zivilgerichte werden der so genannten "ordentlichen Gerichtsbarkeit" zugerechnet. Hier gibt es vier Hierarchieebenen: die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof. Ob in der ersten Instanz das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist, entscheidet der Streitwert. Ab Streitwerten über 5.000,00 EUR sind die Landgerichte zuständig. Wer einen Zivilprozess vor dem Amtsgericht führt, braucht nicht zwingend einen Anwalt (wir empfehlen trotzdem dingend einen). Ab dem Landgericht herrscht dagegen Anwaltszwang. Zivilprozesse sind öffentlich; jedermann kann sie im Gerichtssaal verfolgen (außer in Ehe- und Kindschaftssachen).Besonderheiten im Zivilprozess
Weil in Zivilprozessen Privatpersonen miteinander streiten und nicht der Staat mit dem Bürger oder der Bürger mit dem Staat (wie zum Beispiel in Strafprozessen oder in Verwaltungsprozessen), haben sie ihre ganz eigene Regie. Zu ihren Eigenheiten gehört beispielsweise, dass Zivilgerichte Wege zu einer gütlichen Einigung der Streitparteien bahnen und auf einen Prozessvergleich hinarbeiten. Um dies zu erreichen, können Gerichte vor der eigentlichen Verhandlung eine Güteverhandlung ("Gütetermin") anberaumen. Hier könnten die Parteien den Rechtsstreit mit genügend gutem Willen frühzeitig aus der Welt schaffen - so sie nur wollen. Beim Gütetermin tragen die Prozessgegner jeweils ihre Standpunkte vor; der Richter wird sich zu den Chancen der Klage äußern und in der Regel einen Vergleichsvorschlag anbringen. Erst auf das Scheitern des Gütetermins folgt dann eine Streitverhandlung. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Kläger seine Klage jederzeit im Verlauf des Prozesses zurückziehen kann. Nach einer Rücknahme wird so verfahren, als sei die Klage nie erhoben worden.So läuft ein Zivilprozess ab
Der Prozess beginnt mit der Erhebung der Klage vor dem zuständigen Amts- oder Land-Gericht. Es ist eine Klageschrift einzureichen. Sie enthält die beteiligten Parteien (genaue Bezeichnung der Personen mit vollständiger Anschrift) und den für die Klage notwendigen Antrag (z.B.: " ...der Beklagte soll dazu verurteilt werden, dem Kläger die geschuldeten 3.500,00 EUR aus dem Werkvertrag XYZ zu erstatten"). Außerdem muss die Klageschrift den zugrunde liegenden Sachverhalt präzise und detailliert erläutern. Denn in Zivilprozessen gilt der "Beibringungsgrundsatz": Das Zivilgericht ermittelt in Zivilprozessen nicht eigenständig; Daten und Fakten zur Darstellung des Sachverhaltes sind von den Parteien zu erbringen (selbstverständlich vollständig und wahrheitsgemäß). Dazu gehören alle wichtigen Unterlagen wie zum Beispiel Verträge, Gutachten und Gegengutachten, das Benennen von Zeugen usw. Generell kommt den gelieferten Beweisen und ihrer Darstellung hohe Bedeutung zu; ebenso den Schriftsätzen, die dem Gericht vom Kläger und vom Beklagten vorgelegt werden. Spätestens hier ist ein im Zivilrecht erfahrender Anwalt zu empfehlen. Die Klage wird nun zugestellt; verteidigt sich der Beklagte, wird der Richter in der Regel (zunächst) eine mündliche Verhandlung anberaumen. Verteidigt er sich nicht, bzw. bleibt er der mündlichen Verhandlung fern, kann es zu einem "Versäumnisurteil" des Gerichts kommen. Ein so genanntes "Anerkenntnisurteil" des Gerichts ergeht dann, wenn der Beklagte den Anspruch des Klägers anerkennt und damit auf eine streitige Verhandlung verzichtet.Zivilprozess: Mit oder ohne Anwalt?
Auch wenn ein Rechtsanwalt bei einem Zivilprozess am Amtsgericht nicht zwingend vorgeschrieben ist, wir empfehlen ihn trotzdem. In Zivilprozessen (gleich vor welchem Gericht und egal in welcher Instanz) gelten strenge Vorschriften für Fristen und Verspätungen - nahezu unmöglich für juristische Laien, hier den Überblick zu bewahren. Verstöße ohne ausreichende Entschuldigung wird das Gericht humorlos ahnden. Versichern Sie sich daher der Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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