Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Beweislastumkehr in Arzthaftungsprozessen

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 07.06.2011, VI ZR 87/ 10 von Joachim Francke, Fachanwalt für Sozialrecht und für Medizinrecht, RAe Francke & Partner, Düsseldorf

Die Klägerin wurde im Alter von 33 Jahren wegen eines Starrezustandes des ganzen Körpers bei wachem Bewusstsein von einem Notarzt in ein Krankenhaus eingewiesen, das die Diagnose eines „psychogenen bzw. depressiven Stupors“ stellte und die Klägerin in die beklagte psychiatrische Einrichtung weiterverlegte. Dort wurde die Klägerin ausschließlich psychiatrisch behandelt. Bei einer Untersuchung 5 Monate später wurde festgestellt, dass die Klägerin nicht psychisch erkrankt war, sondern am Tage der Einlieferung in die Klinik einen Hirninfarkt erlitten hatte. Den Ärzten der psychiatrischen Klinik wurde zum Vorwurf gemacht, die Einlieferungsdiagnose trotz entsprechender Symptome nicht überprüft zu haben. Eine mögliche frühere Behandlung des Thalamusinfarktes sei deshalb unterblieben. Hierdurch habe die Klägerin irreparable Schäden erlitten. Das Landgericht ging von einem groben Befunderhebungsfehler aus und hat der Klage stattgegeben. Das OLG hat die Berufung mit der Begründung zurückgewiesen, es könne nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, dass eine frühere Therapie des Thalamusinfarktes zu einem besseren Heilungserfolg geführt hätte. Eine Beweiserleichterung für die Klägerin greife nicht ein, da der Befunderhebungsfehler als solcher nicht als grober Fehler zu bewerten sei. Der BGH hat das Urteil des OLG mit der Begründung aufgehoben, dass das Berufungsgericht die rechtlichen Grundsätze einer möglichen Beweislastumkehr für den Kausalitätszusammenhang zugunsten der Klägerin verkannt habe und medizinische Sachverständige zu befragen seien, wie das Nichterkennen des Schlaganfalles bei Durchführung der gebotenen Untersuchungen medizinisch zu bewerten ist. Das Unterlassen einer medizinisch gebotenen Befunderhebung führt wie ein grober Behandlungsfehler zu erheblichen Aufklärungsschwierigkeiten hinsichtlich des Kausalverlaufes. Der BGH hat deshalb mehrfach entschieden, dass auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Beweislastumkehr führen kann, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher oder gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf den Befund als grob fehlerhaft darstellen würde. Unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des 6. Zivilsenates wird in dem besprochnenUrteil klargestellt, dass eine Umkehr der Beweislast nur dann ausgeschlossen ist, wenn jegliche haftungsbegründende Ursache im Zusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist.

(5 Bewertungen)
Fachanwalt Joachim Francke
Francke & Partner Rechtsanwälte
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Homberger Straße 5
40474 Düsseldorf

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.8 / 5 (5 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Rechtsanwalt Johannes Jeep FPS Rechtsanwälte & Notare, Fritze Wicke Seelig
Bei Mängeln an einer hochwertigen Küche (80.000,00 €) kann der Rücktritt vorgenommen werden, wenn unter erleichterten Bedingungen eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde. Dieses ist bei einem sofortigen, unverzüglichen Leistungsverlangen der Fall. Höflichkeitsfloskeln stehen dem nicht entgegen. Mündliche Aufforderungen können ausreichen.
4.3 / 5 (10 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 02.02.2011
Rechtsanwalt Kanzlei Mustermann Mustermann & Partner
Verlangt ein Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsübergangs vom Betriebswerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses, so muss er die Fristen beachten, die er für einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätte. Beginnt allerdings diese Widerspruchsfrist mangels Unterrichtung über den Betriebsübergang nicht zu laufen, gilt gleiches auch für die Frist für das Fortsetzungsverlangen. Dieses kann dann nicht mehr verfristet, sondern allenfalls verwirkt sein.
4.333333333333333 / 5 (6 Bewertungen)
Medizinrecht , 28.02.2012
Rechtsanwalt Joachim Francke Francke & Partner Rechtsanwälte
Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 11.11.2011 - 10 U 3109/11 von Joachim Francke, Fachanwalt fü...
4.5 / 5 (6 Bewertungen)
Rechtsanwalt Hans Wilhelm Busch
Haftungsfreistellungsklauseln in Kfz-Mieverträgen zu Lasten des Kunden müssen das neue VVG berücksic...
4.25 / 5 (4 Bewertungen)
Versicherungsrecht , 29.01.2016 (Update 24.05.2024)
Post reinholen, Haustiere versorgen, Werkzeuge ausleihen: Nachbarn helfen sich bei den Dingen des alltäglichen Lebens. Kommt es aber bei der nett gemeinten Nachbarschaftshilfe zu einem Schaden, stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss.
4.233333333333333 / 5 (30 Bewertungen)
Wissen Aktuell , 21.10.2020 (Update 08.04.2024)
Steht ein Gebäude in Flammen, muss der Brand schnell von der Feuerwehr bekämpft werden. Dabei kommt es immer wieder zu Kollateralschäden mit fremdem Eigentum. Für welche Schäden muss die Feuerwehr haften?
3.8684210526315788 / 5 (38 Bewertungen)
Hecke schneiden, Unkraut jäten und Blumen pflanzen: Im Frühling ist wieder Gartenarbeit angesagt. Bei der Bekämpfung von Unkraut durch Abflammen mit einem Gasbrenner ist allerdings Vorsicht angesagt. Kommt es bei windigem Wetter zu einem Schaden, kann die Wohngebäudeversicherung die Leistungen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens kürzen.
4.333333333333333 / 5 (3 Bewertungen)
Verkehrsrecht , 03.01.2022
Führerscheine müssen in fälschungssichere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die Maske ist jetzt auch Pflicht im Verbandskasten und beim Autokauf verlängert sich die Beweislastumkehr – das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige wichtige Änderungen mit sich.
4.5 / 5 (4 Bewertungen)
Medizinrecht , 18.12.2015
Ein Mann, der aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses rechtswidrig zwangsweise für zwei Monate in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, erhielt jetzt einen Anspruch auf 25.000 Euro Schmerzensgeld.
4.0 / 5 (9 Bewertungen)
Medizinrecht , 23.01.2012
Rechtsanwalt Joachim Francke Francke & Partner Rechtsanwälte
Anmerkung zu VG Gießen Berufsgericht für Heilberufe, Urteil vom 16.11.2009, 21 K 1220/09.GI.B vo...
4.333333333333333 / 5 (3 Bewertungen)
Sozialrecht , 17.05.2018 (Update 14.05.2018)
Neben dem Hartz IV-Regelsatz können Sozialleistungsempfänger auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Ob zu diesem Mehrbedarf auch Fahrtkosten zu einem Arzt oder einer psychiatrischen Behandlung gehören, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.
5.0 / 5 (4 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Kanzlei
Francke & Partner Rechtsanwälte
Anschrift
Homberger Straße 5
40474 Düsseldorf
0211 / 176 88 - 0
0211 / 176 88 - 20
Anwaltstermin planen
Kontaktformular / Rückruf
Unser Rückruf ist kostenlos und völlig unverbindlich.
E-Mail/Internet
francke@eurojuris.de

Kontakt
drucken

Visitenkarte
(VCF)

Visitenkarte
(QR-Code)
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.