Betriebsrat hat keinen Anspruch auf unabhängigen Internet- oder Telefonanschluss
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2016-05-05
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 232 mal gelesen
Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat keinen Internet- oder Telefonanschluss zur Verfügung stellen, der unabhängig von den betriebseigenen Kommunikationsanschlüssen ist. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klar.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz muss ein Arbeitgeber seinem Betriebsrat Kommunikationseinrichtungen, wie Telefon und Internet zur Verfügung stellen. Dieser Verpflichtung kommt der Arbeitgeber aber nach, wenn er dem Betriebsrat im Rahmen seines bereits im Betrieb bestehenden Kommunikationssystems einen entsprechenden Anschluss einrichtet. Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen separaten, vom Netzwerk des Betriebes getrennten Telefon- oder Internetanschluss. Ein solcher Anspruch ergibt sich laut Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 7 ABR 50/14) auch nicht aus der abstrakten Gefahr, dass der Arbeitgeber diese Kommunikationseinrichtungen rechtswidrig kontrollieren kann.
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