Keine Versandgebühren für Online-Veranstaltungstickets!
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2017-07-21
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 345 mal gelesen
Gebühren für den Versand bzw. den Selbstausdruck eines online erworbenen Veranstaltungstickets dürfen nicht von einem Internet-Portal erhoben werden! Dies entschied aktuell das Oberlandesgericht Bremen und erklärte damit die betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Portals, das Veranstaltungstickets vertreibt, für unwirksam.
Im zugrundeliegenden Fall bot ein Internet-Portal Veranstaltungstickets zum Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr von 29,90 Euro oder zum Selbstausdrucken zu einem Preis von 2,50 Euro. Diese Gebühren wurden zum Normalpreis des Tickets beim Bestellvorgang dazugerechnet.
Redaktion fachanwaltsuche.de
AGBs enthalten unerlaubte Preisnebenabreden
Das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen 5 U 16/16) hält diese Gebühren für eine Preisnebenabrede. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diese Gebühren regeln, seien intransparent. Bei der Möglichkeit Tickets mit Premiumversand zu erwerben, werde eine Bearbeitungsgebühr erhoben, der konkrete Höhe nicht benannt werde. Eine Bearbeitungsgebühr sollte allerdings nach Auffassung des Gerichts bereits im Normalpreis des Tickets enthalten sein. Das Internet-Portal lasse sich damit eine Leistung für Vermittlung der Tickets vergüten, die sie nicht im Interesse des Kunden, sondern des Veranstalters erbringe und die sie vertraglich diesem auch schulde. Das Gleiche gelte für die Option Tickets zum Selbstausdrucken- hier komme aber noch hinzu, dass dem Internet-Portal überhaupt keine eigenen Aufwendungen entstehen, die eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro rechtfertigen würden.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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