Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet – Schmerzensgeld für Betroffene!
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2016-02-23
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Wer pornografische Fotomontagen im Internet veröffentlicht, riskiert hohe Schmerzensgeldzahlungen an die betroffenen Personen, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg.
15.000 Euro Schmerzensgeld für pornografischer Fotomontagen im Internet
15.000 Euro Schmerzensgeld für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet musste ein Mann an seine Schwägerin zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 13 U 25/15). Die Frau war von Dritten darauf aufmerksam gemacht worden, dass von ihr pornografische Fotomontagen auf verschiedenen Websites im Internet existierten. Bei diesen Fotomontagen war ihr Gesicht auf den nackten Körper fremder Frauen dargestellt, die sich eindeutig pornografisch zeigten. Zum Teil wurde sogar ihr Name unter den Fotomontagen veröffentlicht. Die Frau hatte ihren Schwager im Verdacht und stellte gegen ihn Strafanzeige. Daraufhin wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Haus des Schwagers Computer beschlagnahmt, die Fotos seiner Schwägerin und pornografische Dateien enthielten. Daraufhin verklagte die Schwägerin den Mann auch Schmerzensgeld. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Das Gericht hatte keine Zweifel an der Richtigkeit der Beweisführung und hielt den Mann für den Urheber der Fotomontagen. Es verurteilte ihn zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld an seine Schwägerin.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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