Besucherritze im Boxspringbett: Kein Mangel!
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2019-07-22
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 271 mal gelesen
Wenn bei einem Boxspringbett die Matratzen beim Liegen auseinanderrutschen und in der Mitte des Bettes eine sog. Besucherritze entsteht, stellt dies keinen Mangel dar, entschied das Landgericht Düsseldorf.
Ein Ehepaar hatte sich für rund 1.500 Euro ein Boxspringbett mit einer Größe von 160 x 200 cm und zwei getrennten motorisierten Matratzen gekauft. Beim Liegen rutschten die Topper auseinander und es bildete sich eine Besucherritze. Aus diesem Grund verlangte das Ehepaar vom Bettverkäufer den Kaufpreis zurück.
Zu Unrecht, entschied das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 19 S 105/17). Die Besucherritze stelle keinen Sachmangel dar, der Gewährleistungsrechte auslöst. Das leichte Verrutschen der Matratzen sei bei einem Boxspringbett leichter möglich, als bei einer Matratze in einem Bettkasten. Das sei kein Konstruktionsfehler, sondern ein einfacher Nachteil, der durch den Vorteil des einfachen Einstiegs ins Bett ausgeglichen werde.
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