Ärzte und Pflegekräfte: Wann besteht die Sozialversicherungspflicht?
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2020-10-20
, Aktualisierung vom
2023-11-21 10:00:31.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
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- “Pool-Arzt“ ist nicht automatisch selbstständig
- Notarzt ist sozialversicherungspflichtig
- Arzt bei Luftrettung ist abhängig beschäftigt
- Anästhesist in Klinik ist abhängig beschäftigt
- Honorarpflegekräfte sind sozialversicherungspflichtig
- Physiotherapeut ist sozialversicherungspflichtig
- Arzthotline – Abhängig beschäftigt
Ob bei Pflegekräften oder Ärzten: Gerade im medizinischen Bereich werden viele sog. "freie" Mitarbeiter beschäftigt, um Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer zu vermeiden. Ob ein Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt, entscheiden die Gerichte anhand von wenigen Kriterien.
“Pool-Arzt“ ist nicht automatisch selbstständig
Ein sog. „Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst ist nicht automatisch selbstständig, entschied das Bundessozialgericht (Az. B 12 R 9/21 R). Ob eine Pflicht zur Sozialversicherung besteht muss immer im Einzelfall geprüft werden.Notarzt ist sozialversicherungspflichtig
Ein Arzt, der nebenberuflich Bereitschaftsdienste bei einem Rettungsdienst übernimmt, ist sozialversicherungspflichtig, entschied das Bundessozialgericht in drei Verfahren (Aktenzeichen B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R) wie auch zuvor das Landessozialgericht Schleswig (Aktenzeichen L 5 BA 51/18). Es handele sich nicht um eine selbstständige Tätigkeit, da der Arzt der fachlichen Aufsicht des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes unterliegt, im Schichtplan fest eingebunden ist und einzelne Aufträge innerhalb seiner Schicht nicht ablehnen kann.Arzt bei Luftrettung ist abhängig beschäftigt
Ein Arzt, der auf Honorarbasis im Bereich der Luftrettung tätig ist, übt keine freiberufliche Tätigkeit aus, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 4 BA 732/19). Die arbeitsteilige Zusammenwirkung mit dem Hubschrauberpersonal sowie die Eingliederung in die Strukturen des Betriebs sprechen dagegen.Anästhesist in Klinik ist abhängig beschäftigt
Ein Anästhesist, der im OP-Bereich einer Klinik arbeitet, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungsabgabenpflichtig, entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen AZ L 1 KR 394/15). Ein Facharzt für Anästhesiologie war in verschiedenen Kliniken als freier Mitarbeiter auf Stundenlohnbasis beschäftigt. Auf den Statusfeststellungsantrag einer Klinik hin, stellte die Deutsche Rentenversicherung fest, dass der Arzt abhängig beschäftigt ist. Die hiergegen gerichtete Klage des Arztes hatte keinen Erfolg. Laut Gericht ist der Anästhesist in den Krankenhausbetrieb eingegliedert und kann seine Tätigkeit nicht weisungsfrei gestalten, so dass von einer nicht selbständigen Arbeit auszugehen ist.Honorarpflegekräfte sind sozialversicherungspflichtig
Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten unter liegen der Sozialversicherungspflicht, entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 12 R 6/18 R). Indizien seien dafür, dass die Pflegekräfte in die Organisation und Weisungsstruktur einer stationären Pflegeeinrichtung eingebunden sind. Hier sei kein Raum für unternehmerische Freiheiten. Bloße Freiheiten in der Erledigung der Aufgaben oder das Recht sich die zu pflegende Person auszusuchen, sprechen laut Bundessozialgericht nicht für eine selbstständige Tätigkeit.Physiotherapeut ist sozialversicherungspflichtig
Ein Physiotherapeut, der als "freier Mitarbeiter" in einer Praxis arbeitet, ist sozialversicherungspflichtig. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 1 BA 14/18), da der Betroffene in die Organisation der Praxis fest eingegliedert war und kein Unternehmerrisiko trug.Arzthotline – Abhängig beschäftigt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen L2/12 BA 17/20) hat klar gestellt, dass allein die Arbeit im Homeoffice kein Kriterium für eine Selbstständigkeit ist. Auch Ärzte, die zu Hause bei einer Ärztehotline im Bereitschaftsdienst arbeiten, können abhängig beschäftigt sein.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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