Arzt darf im Internet nicht für Magnetfeldtherapie werben!
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2016-07-04
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 299 mal gelesen
Ärzte, die auf ihrer Website im Internet für eine Magnetfeldtherapie werben, dürfen nicht die Aussage treffen, dass diese Therapie Schmerzen lindere und das Immunsystem stärke. Dies ist nämlich wissenschaftlich nicht belegt, so das Oberlandesgericht Koblenz.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arzt auf seiner Homepage mit folgenden Aussagen für eine Magnetfeldtherapie geworben: Durch pulsierende Energiefelder werde die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert. Bei Rückenleiden, Rheuma und Gelenkverschleiß habe er gute Erfolge mit der Magnetfeldtherapie erzielt. Auch bei Migräne und Durchblutungsstörungen helfe die Therapie – obwohl die Wirkung wissenschaftlich bisher nicht belegt sei.
Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 9 U 1181/15) hält diese Werbung für unzulässig. Sie vermittle den Eindruck einer therapeutischen Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie, was wissenschaftlich nicht begründet ist. Es ändere auch der Hinweis, dass die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie nicht wissenschaftlich belegt ist, auf seiner Website nichts, wenn der Arzt gleichzeitig auf die guten Erfolge der Therapie in seiner Praxis hinweist.
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