Arbeit: Änderungskündigung um Weihnachtsgeld zu streichen- unzulässig!
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2015-11-19
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Im November können sich viele Arbeitnehmer über eine Sonderzahlung auf dem Gehaltsscheck freuen: das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt. Es gibt allerdings immer wieder Arbeitgeber, die versuchen mit Änderungskündigungen um diese Zahlung drum rum zu kommen – ohne Erfolg wie folgende Gerichtsentscheidung zeigt …
Im November können sich viele Arbeitnehmer über eine Sonderzahlung auf dem Gehaltsscheck freuen: das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt. Es gibt allerdings immer wieder Arbeitgeber, die versuchen mit Änderungskündigungen um diese Zahlung drum rum zu kommen – ohne Erfolg wie folgende Gerichtsentscheidung zeigt …
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Kündigung um Weihnachtsgeld zu streichen ist unwirksam
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Mindestlohnsektor ist unwirksam, wenn damit nur das zusätzliche Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen werden soll. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 19 Sa 819/15) in folgendem Fall: Arbeitsverhältnisse im Mindestlohnsektor wurden gekündigt, um der Weihnachtsgeldzahlung zu entgehen. In den jeweiligen Arbeitsverträgen war neben dem Stundenlohn eine Sonderzahlung zum Jahresende in Höhe eines halben Monatsgehalts, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, sowie ein Urlaubsgeld für den Zeitraum des gewährten Urlaubs, vereinbart. Im Krankheitsfalle konnten diese Sonderzahlungen gekürzt werden. Der Arbeitgeber wollte eine Änderungskündigung durchsetzen, mit der die Sonderzahlungen gestrichen werden sollten und ein Stundenlohn in Höhe des Mindestlohns eingeführt werden sollte. Dieses Vorgehen ist nach der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg unzulässig. Bei den Sonderzahlungen handele es sich um eine zusätzliche Prämie, die nicht nur der Bezahlung der Arbeitsleistung diene. Daher könnten die Sonderzahlungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.Wer hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen im Gesetz verankerten Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Dies ist eine freiwillige Sonderprämie des Arbeitgebers. Aber: Oft wird individuell im Arbeitsvertrag ein Weihnachtsgeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und daran muss der Arbeitgeber sich dann auch halten. Zudem kann eine sogenannte „betriebliche Übung“ beim Arbeitnehmer zu einem Anspruch auf Weihnachtsgeld führen. Damit ist der Fall gemeint, dass ein Arbeitgeber mehrere -mindestens drei - Jahre nacheinander immer wieder Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter gezahlt und nicht daraufhingewiesen hat, dass diese Sonderzahlung eine jederzeit widerrufliche Leistung darstellt. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen.: 3 AZR 123/08) auch Betriebsrentner. Arbeitnehmer können aber auch einen Anspruch auf Weihnachtsgeld aus einem Tarifvertrag haben. In vielen Branchen haben die Tarifvertragsparteien Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld miteinander vereinbart. Auch die Höhe des Weihnachtsgeldes wird hier in jeder Branche individuell von den Tarifvertragsparteien festgelegt.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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