Vollbremsung aus dem Nichts – Wer haftet beim Auffahrunfall?
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2018-01-24
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Bei einem Auffahrunfall liegt es zunächst nahe, dass der auffahrende Autofahrer entweder zu schnell oder ohne den nötigen Abstand zum Vordermann gefahren ist. Aber den vorausfahrenden Autofahrer kann möglicherweise ein Mitverschulden treffen – was im Hinblick auf die zukünftige Versicherungsprämie des Unfallverursachers nicht unerheblich sein kann.
Vollbremsung aus dem Nichts
Ein Autofahrer bremste für seinen Nachfolger völlig unerwartet und bog in seine Garageneinfahrt ein. Der unmittelbar nach ihm fahrende Autofahrer konnte noch rechtzeitig bremsen, dem dritten Auto in der Schlange gelang das nicht mehr- er fuhr auf seinen Vordermann auf.Bremser haftet wegen 1/3 Mitverschulden
Das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 1 U 60/17) sah ihm Verhalten des plötzlich abbremsenden Autofahrers ein erhebliches Mitverschulden am Auffahrunfall. Zwar müsse man als Autofahrer immer damit rechnen, dass das vorausfahrende Auto plötzlich anhalte, etwa weil ein Fußgänger auf der Straße stehe, hier habe der abrupt bremsende Autofahrer allerdings noch nicht mal einen Blinker gesetzt. Das Gericht wertete sein Mitverschulden auf 1/3 und das des auffahrenden Autofahrers auf 2/3.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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