Verbot E-Bike zu fahren wegen Konsum von Kräutermischung!
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2016-02-18
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 257 mal gelesen
Ein Verkehrsteilnehmer, der nach dem Konsum der Kräutermischung After Dark mit seinem E-Bike unterwegs war, wurde das Führen von Fahrzeugen durch die Kommune untersagt.
Mann weigerte sich medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen
Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 1112/15.NW ) untersagte dem Mann das Führen von Fahrzeugen, weil dieser ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahrfähigkeit verweigerte, nach dem er den Konsum der Kräutermischung After Dark zugegeben hatte. Der Mann war nachdem er die Kräutermischung geraucht hatte in einen Wahnzustand gefallen und mit seinem E-Bike durch die Stadt gefahren. Dabei hatte er sich unter anderem entkleidet. Die Kommune untersagte ihm daraufhin das Führen von Fahrzeugen, wie Mofa, Fahrrad oder E-Bike. Zu Recht, entschied das Gericht. Der Verkehrsteilnehmer habe nachweislich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterfallende psychoaktiv wirkende Stoffe konsumiert. Damit erweise er sich als ungeeigent ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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