Rückblick 2015: Interessante Urteile rund um das Auto
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2015-12-23
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 348 mal gelesen
- Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit
- Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark nur unter Einschränkungen
- Konsum von Amphetaminen führt zu Entzug der Fahrerlaubnis
- Blitzer-App ist verboten
- Führerschein weg auch bei mehreren einfachen Verkehrsverstößen
Gebrauchtwagenkauf, Fahrtenbuchauflage oder Fahrverbote – auch im Jahr 2015 waren die deutschen Gerichte wieder mit zahlreichen Entscheidungen rund um das Thema Auto und Verkehr beschäftigt.
Gebrauchtwagenkauf, Fahrtenbuchauflage oder Fahrverbote – auch im Jahr 2015 waren die deutschen Gerichte wieder mit zahlreichen Entscheidungen rund um das Thema Auto und Verkehr beschäftigt.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit
Der Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs vom Händler kann ohne weitere Nacherfüllungsversuche durch den Verkäufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug eine fehlende Verkehrssicherheit aufweist – auch dann, wenn der Gebrauchtwagenhändler das Fahrzeug als „TÜV neu“ verkauft hat. Dies entschied in diesem Jahr der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 80/14).Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark nur unter Einschränkungen
Wurde mit einem Fahrzeug ein Verkehrsverstoß begangen und lässt sich dieser Verkehrsverstoß nicht aufklären, so kann dem Fahrzeughalter gegenüber das Führen eines Fahrtenbuchs für das betreffende Fahrzeug auferlegt werden. Eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark ist allerdings nur dann zulässig, wenn weitere Verkehrsverfehlungen des Fahrzeughalters zu befürchten sind. So lautet eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen L 1482/15.MZ).Konsum von Amphetaminen führt zu Entzug der Fahrerlaubnis
Weisen zwei Urinproben eines Autofahrers ein positives Ergebnis hinsichtlich der Droge Amphetamin auf, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Mann kann sich auch nicht darauf berufen, vor Antritt der Fahrt Erkältungsmitteln und Appetitzüglern genommen zu haben. Diese Medikamente können kein künstliches Amphetamin im Urin erzeugen. So das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 1 K 338/15.NW).Blitzer-App ist verboten
Die Verwendung einer sogenannten Blitzer-App während einer Autofahrt verstößt gegen Straßenverkehrsordnung. Autofahrer, die auf ihrem Smartphone eine solche App installiert haben, droht ein Bußgeld von 75 Euro – und zwar unerheblich davon, ab sie die Blitzer-App tatsächlich benutzt haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.Führerschein weg auch bei mehreren einfachen Verkehrsverstößen
Verkehrsteilnehmer, die im Zeitraum von weniger als drei Jahren fünf einfachere Verkehrsverstöße, die aber das Potential haben Dritte zu gefährden, müssen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 1 RBs 138/15) mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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