Ehekrach an Weihnachten – Kein Grund für einen Reiserücktritt!
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2018-12-21
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 271 mal gelesen
Ein Ehestreit an Weihnachten ist keine Rechtfertigung für den Rücktritt von einer gebuchten Reise. Die Reiserücktrittversicherung muss in diesem Fall nicht zahlen.
Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 181 C 15698/00) im Fall eines Ehepaares, dass sich am Weihnachtsfest so zoffte, dass die Ehefrau den Ehemann verlassen wollte. Dieser wurde daraufhin depressiv und fühlte sich nicht in der Lage eine bereits gebuchte Kreuzfahrt im Januar anzutreten. Er stornierte die Reise unter Vorlage eines ärztlichen Attestes. Die Reiserücktrittversicherung lehnte aber die Übernahme der Rücktrittskosten ab.
Zu Recht, entschied das Amtsgericht München. Eine Erstattung der Reiserücktrittskosten sei laut Versicherungsbedingungen nur bei schweren Erkrankungen möglich. Niedergedrückte Stimmung und Angstgefühle seien aber keine objektiv schwere Erkrankung. Vielleicht hätte die Reise dem Mann sogar gutgetan, merkte das Amtsgericht München an.
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