Rechtliches rund um den Wein
3.6 /
5 (5 Bewertungen)
2015-10-27
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 420 mal gelesen
- Deutscher Wein darf als „Superior“ etikettiert werden
- Wein darf als „Angel´s Reserve“ auf englischem Etikett bezeichnet werden
- Wein darf nicht als „bekömmlicher Wein“ bezeichnet werden
- Winzer müssen beim Verkauf auf Sulfite im Wein hinweisen
Die Weinlese ist im vollen Gange. Für den Winzer gibt es beim Anbau, der Herstellung und beim Verkauf von Wein auch einige gesetzliche Regeln zu beachten, etwa bei der Bezeichnung der Weine oder den Hinweispflichten beim Verkauf.
Die Weinlese ist im vollen Gange. Für den Winzer gibt es beim Anbau, der Herstellung und beim Verkauf von Wein auch einige gesetzliche Regeln zu beachten, etwa bei der Bezeichnung der Weine oder den Hinweispflichten beim Verkauf.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Deutscher Wein darf als „Superior“ etikettiert werden
Ein deutscher Wein darf auf seinem ansonsten deutschsprachigen Etikett durchaus als „Superior“ bezeichnet werden. So lautet eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 8 A 10345/15.OVG) im Fall eines Winzers, dessen Wein ebenso etikettiert war. Die Verwaltung untersagte dem Winzer dies Bezeichnung „Superior“ weil dies ein geschützter Begriff sei, der lediglich für Weine aus Spanien und Portugal verwendet werden dürfte. Der Winzer klagte und erhielt vom Obererwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Recht. Das Gericht sah in der Verwendung der Bezeichnung „Superior“ keinen Verstoß gegen europäisches Weinrecht. Der Begriff sei nur bei spanischen oder portugiesischen Weinen geschützt. Der Winzer verwendete im zu entscheidenden Fall diesen Begriff aber auf einem ansonsten deutschsprachigen Etikett für einen deutschen Wein. Dies sei weder irreführend noch eine falsche Angabe, schließlich werde beim Verbraucher nicht die Vorstellung hervorgerufen, es handele sich um einen Wein gleichbedeutend mit einem spanischen oder portugiesischen „Superior“-Weine.Wein darf als „Angel´s Reserve“ auf englischem Etikett bezeichnet werden
Das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 8 A 10799/15.OVG) hält auch die Etikettierung mit „ANGEL’S RESERVE“ auf einem englischsprachigen Etikett für rechtmäßig. Hiermit sei nicht der für Österreich geschützte Begriff „Reserve“ gemeint.Wein darf nicht als „bekömmlicher Wein“ bezeichnet werden
Mit dem Begriff „bekömmlicher“ Wein darf weder geworben werden, noch darf der Begriff auf einem Etikett stehen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Aktenzeichen 5 K 43/09.TR) hervor. Im Zugrundeliegenden Fall wollte eine Winzergenossenschaft bestimmte Weine, die von ihr vertrieben wurden, mit der Aufschrift „herkömmlicher Wein“ etikettieren und bewerben. Dies lehnt das Gericht mit der Begründung ab, dass der Begriff „bekömmlich“ eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Eu-Rechts sei. Damit assoziiere der Verbraucher ein gut verträgliches und gesundes Getränk. Die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ solle dem Verbraucher den Eindruck vermitteln, dass der Wein wenig Säure habe und daher gut zu vertragen sei.Winzer müssen beim Verkauf auf Sulfite im Wein hinweisen
Das Landgericht Trier (Aktenzeichen 7 HK O 41/15) hat entschieden, dass ein Winzer, der seine Weine online vertreibt, die Pflicht hat auf im Wein enthaltene Sulfite hinzuweisen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Lebensmittelinfo-Verordnung, wonach bei Lebensmitteln bei einer bestimmten Konzentration auf Sulfite und Schwefelstoffe hingewiesen werden muss.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.6 /
5
(5 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Informationstechnologierecht
,
27.06.2016
Ein Privatunternehmen darf den Begriff „Polizei“ nicht auf seiner Internetdomain gebrauchen, da er unter Namensschutz steht.
Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
5.0 /
5 (2 Bewertungen)
Handels- und Gesellschaftsrecht
,
16.08.2016
Rechtsanwalt Johannes Jeep FPS Rechtsanwälte & Notare, Fritze Wicke Seelig
Bei Mängeln an einer hochwertigen Küche (80.000,00 €) kann der Rücktritt vorgenommen werden, wenn unter erleichterten Bedingungen eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.
Dieses ist bei einem sofortigen, unverzüglichen Leistungsverlangen der Fall.
Höflichkeitsfloskeln stehen dem nicht entgegen.
Mündliche Aufforderungen können ausreichen.
4.3 /
5 (10 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
11.05.2015
(Update 31.03.2022)
Beim Kauf eines Autos vom Gebrauchtwagenhändler gibt es Einiges worauf der Autokäufer beim Abschluss eines Vertrags achten sollte!
Verkürzte Verjährungsfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs können im Schadensfall bei der Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend sein.
4.333333333333333 /
5 (9 Bewertungen)
Informationstechnologierecht
,
08.06.2017
Wird ein Verkäufer im Rahmen einer Ebay Transaktion vom Käufer falsch bewertet, so hat er einen Anspruch auf Löschung dieser Bewertung.
Der Löschungsanspruch ergibt sich laut Amtsgericht München aus der Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrages.
3.5 /
5 (6 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
03.08.2016
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
In Deutschland herrscht seit Jahren ein Immobilienboom.
Viele Anleger flüchten aus herkömmlichen Geldanlagen aufgrund unattraktiver Verzinsung oder scheuen Risiken, welche sich bei Investitionen am Aktienmarkt ergeben können.
Sie investieren vermehrt in das vermeintlich sichere „Betongold“.
3.75 /
5 (4 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
08.12.2017
(Update 08.12.2017)
Kommt eine gekaufte Ware beim Käufer nicht an oder entspricht sie nicht der Beschreibung des Artikels können Paypal-Kunden ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen.
Das heißt, Paypal bucht den gezahlten Kaufpreis auf das Käuferkonto zurück.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Verkäufer in diesem Fall den Kaufpreis erneut vom Käufer einfordern können.
4.25 /
5 (4 Bewertungen)