Morddrohung gegenüber Arbeitgeber rechtfertigt fristlose Kündigung!
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2017-06-27
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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„Ich stech dich ab!“ mit diesen Worten drohte ein Mitarbeiter seinem Vorgesetzten, weil er im Zusammenhang mit einer Personalratswahl anderer Ansicht als der Chef war. Das Landesarbeitgericht Düsseldorf hat jetzt die fristlose Kündigung des Mannes bestätigt.
Der Mitarbeiter hatte im Rahmen einer Personalratswahl ohne Berechtigung Wahlplakate auf dem Dienstkopierer der Firma angefertigt. Der Chef verlangte von ihm diese Kopierkosten erstattet. Daraufhin stellte der Mitarbeiter eine Strafanzeige wegen Nötigung. Darüber hinaus droht er seinem Vorgesetzten bei einem Telefonat diesen abzustechen. Das Unternehmen sprach ihm nach diesem Vorfall die fristlose Kündigung aus.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Morddrohung macht Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar
Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 11 Sa 823/16). Eine Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Mitarbeiter diese Drohung am Telefon gegenüber seinem Chef tatsächlich ausgesprochen habe. Eine solche ernsthafte Drohung gegenüber einem Vorgesetzten mache ein Fortführen des Arbeitsverhältnisses für diesen unzumutbar. Aufgrund der Schwere der Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten war eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers nicht erforderlich, so die Düsseldorfer Arbeitsrichter.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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