Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Krankenkasse muss über Schließung von Geschäftsstellen informieren

Krankenkasse muss über Schließung von Geschäftsstellen informieren © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Eine Krankenkasse hat die Pflicht ihre Versicherten über die Schließung von Geschäftsstellen zu informieren. Unterlässt sie dies, muss sie die Folgen von verspäteten Postzustellungen tragen, entschied jüngst das Sozialgericht Koblenz.

Krankenkasse informierte Versicherte nicht über Schließung einer Geschäftsstelle

Eine Krankenkasse hatte eine Geschäftsstelle geschlossen, ohne ihren Versicherten dies mitzuteilen. Dies führte dazu, dass ein arbeitsunfähig-erkrankter Versicherter seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin an die geschlossene Geschäftsstelle sandte. Dies war kein Problem solange für die Post der Geschäftsstelle ein Nachsendeantrag bestand. Als dies entfiel, kam der Brief des Versicherten an ihn als unzustellbar zurück. Er informierte sich und sendete den Brief erneut an die neue Geschäftsstelle. Die Krankenkasse verweigerte ihm daraufhin die Zahlung von Krankengeld, da seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät eingegangen sei.

Krankenkasse muss auch bei verspätetem Antrag Krankengeld zahlen

Zu Unrecht, entschied das Sozialgericht Koblenz (Aktenzeichen S 14 KR 980/17). Die Krankenkasse habe die Pflicht gehabt, ihre Versicherten über die Schließung der Geschäftsstelle zu informieren. Es können nicht vom Versicherten erwartet werden, dass er sich beim Absenden eines jeden Briefs über den Bestand der Geschäftsstelle informiere. Die Krankenkasse müsse dem Versicherten daher das Krankengeld zahlen.

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.8333333333333335 / 5 (6 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Rechtsanwalt Uwe Klatt
I. Sinn und Zweck der Umorganisationspflicht Selbstständige, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalten, zeigen sich häufig davon überrascht, was das prüfende Versicherungsunternehmen doch für immense und weitreichende Anforderungen an die Nachweispflicht eines Betroffenen stellt. Dabei fällt ins Auge, dass nicht nur die medizinischen Nachweise zu der fehlenden Fähigkeit der Berufsausübung in einem nicht unerheblichen Maße beigebracht werden müssen und dass der Versicherer gutachterliche Untersuchungen abfordert, sondern, dass darüber hinaus in einem nicht unerheblichen Ausmaße Nachfragen zu der wirtschaftlichen Situation und zu der Betriebsstruktur des Versicherungsnehmers erfragt werden. Unwillkürlich sträuben sich hier bei dem "Überprüften" die Nackenhaare und der Selbstständige fragt sich, ob er sich eine derlei weitreichende Ausforschung ?
3.6 / 5 (5 Bewertungen)
Versicherungsrecht , 10.08.2018 (Update 10.08.2018)
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen muss ein Versicherungsnehmer sehr sorgfältig vorgehen. Falsch beantwortete Fragen ermöglichen dem Versicherer unter Umständen erhebliche Gestaltungsrechte.
4.428571428571429 / 5 (7 Bewertungen)
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die Abgabe eines „Kulanzangebotes“, durch welches die Beweislast zu Ungunsten des Versicherungsnehme...
4.555555555555555 / 5 (9 Bewertungen)
Verwaltungsrecht , 18.07.2012
Rechtsanwalt Uwe Klatt
Beamte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalten, finden in ihren Versicherungsbedingungen häufig eine Sonderregelung, die sie für den Fall der Dienstunfähigkeit privilegiert. Hat der entsprechende Beamte eine solche sog. "Beamtenklausel" in seinem Vertrag verabredet, wird dem Versicherungsnehmer insbesondere der Nachweis zum Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, wie diese dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, stark erleichtert.
5.0 / 5 (4 Bewertungen)
Sozialrecht , 28.08.2018 (Update 19.06.2024)
Unfälle die auf dem Weg zur Arbeit und zurück geschehen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Doch gilt das auch bei Unterbrechnungen der Fahrt oder bei Umwegen?
4.1571428571428575 / 5 (70 Bewertungen)
Versicherungsrecht , 28.02.2018 (Update 28.02.2018)
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Fehlerhaftes Vorgehen des Versicherers kann weitreichende, für Sie als Versicherungsnehmer, sehr günstige Folgen haben.
4.25 / 5 (12 Bewertungen)
Versicherungsrecht , 11.07.2018 (Update 11.07.2018)
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Darf ein Versicherer vom Vertrag einer Personenversicherung zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer Fragen zum Gesundheitszustand im Vorfeld falsch beantwortet hat?
4.571428571428571 / 5 (7 Bewertungen)
Sozialrecht , 28.06.2018 (Update 02.10.2024)
Ob spezielle Hörgeräte, Bildtelefon oder Therapiestühle: Krankenkassen lehnen in vielen Fällen die Kostenübernahme von medizinischen Hilfsmitteln ab. Wir haben Ihnen einige Urteile zusammengestellt, die zeigen, welche Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden müssen, und welche nicht.
4.154761904761905 / 5 (84 Bewertungen)
Medizinrecht , 26.02.2018 (Update 10.06.2024)
Ob Bauch, Beine oder Po: Fettabsaugen ist eine der häufigsten Behandlungen, die Schönheitschirurgen bei ihren Patienten durchführen. Die Kosten für eine sog. Liposuktion sind nicht unerheblich, daher stellt sich für Patienten die Frage: In welchen Fällen muss die Krankenkasse die Kosten für diesen Eingriff übernehmen?
4.228571428571429 / 5 (35 Bewertungen)
Sozialrecht , 16.01.2017 (Update 25.01.2022)
Die Versorgung eines Krankenversicherten mit einer maßangefertigten Echthaarperücke kann aus medizinischen Gründen notwendig sein. Die gesetzliche Krankenversicherung muss die anfallenden Kosten dann übernehmen und kann nicht auf preiswertere Kunsthaarperücken verweisen.
4.14 / 5 (50 Bewertungen)
Medizinrecht , 13.05.2015
Kosten für Hilfsmittel muss die gesetzliche Krankenkasse nur übernehmen, wenn diese Hilfsmittel in der entsprechenden Hilfsmittelverordnung gelistet sind. Trotzdem streiten sich Patienten und gesetzliche Krankenversicherung immer wieder vor Gericht um die Übernahme von Hilfsmittelkosten wie etwa für eine Perücke oder ein Therapiedreirad.
3.875 / 5 (8 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Teilnehmer
Fachanwalt Dr. Mathias Lorenz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Homberger Straße 31
47441 Moers
Fachanwalt Bernhard Schwarzbauer
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Neustadt 530
84028 Landshut
Fachanwältin Silke Fichter
Fachanwältin für Sozialrecht
Kriegsstr. 45
76133 Karlsruhe
Fachanwältin Claudia Petri-Kramer
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
Wülferoder Str. 51
30539 Hannover
Fachanwalt Joachim Francke
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Homberger Straße 5
40474 Düsseldorf
Fachanwalt Christoph Wagner
Fachanwalt für Sozialrecht
Karl-Marx-Straße 214
12055 Berlin
Fachanwältin Stefani Gromes
Fachanwältin für Sozialrecht
Elisabethenstraße 29
64283 Darmstadt
Fachanwalt Johannes Schneider
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Kesselgasse 5
53111 Bonn
Fachanwalt Oliver Metzlaff
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Böckenhoffstraße 1
46236 Bottrop
Fachanwalt Thomas Stamm
Fachanwalt für Sozialrecht
Johannisstraße 12
07743 Jena
Fachanwältin Silke Hohenstein
Fachanwältin für Sozialrecht
Gotthilf-Bayh-Strasse 1
70736 Fellbach
Fachanwalt Volker Arras
Fachanwalt für Sozialrecht
Ebendorfer Chaussee 47
39128 Magdeburg
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.