Umschuldung von Baukrediten- Bearbeitungsgebühr ist unzulässig!
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2019-01-22
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Löst ein Kunde seinen Immobilienkredit bei seiner bisherigen Bank durch eine andere Bank ab, darf dafür keine Bearbeitungsgebühr für Treuhandauftrag/Ablösung Kundendarlehn erhoben werden. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
Im zugrundeliegenden Fall sah das Preisverzeichnis einer Bank eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro für Treuhandaufträge/Ablösung Kundendarlehn vor. Diese Gebühr wurde fällig, wenn ein Kunde einen Immobilienkredit ablöst und die bestehende Grundschuld auf eine neue Bank übertragen wird. Hiergegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Mit Erfolg, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-19 U 27/18). Seiner Auffassung nach dürfen Banken für die Treuhandabwicklung der Grundschuldübertragung keine Gebühren verlangen. Es gehöre zu den Pflichten einer Bank ihren Kunden den Wechsel zu einer anderen Bank zu ermöglichen und die Sicherheiten gegen Treuhandauflagen freizugeben. Dies sei keine Extra-Leistung der Bank, die sie sich bezahlen lassen dürfe.
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