Jahresrückblick 2018: Wichtige Entscheidungen für Autofahrer!
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2018-12-28
· Redaktion Fachanwaltsuche
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- Diesel-Fahrverbote ab 2019
- Dash-Cam-Aufnahmen sind nicht beweiskräftig
- Kinderkratzer am Auto – Autobesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen
- Verkehrsunfall: Kein Mietwagen bei nur geringer Fahrleistung
Diesel-Fahrverbote, der Einsatz von Dash-Cams oder der Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Verkehrsunfall- das waren einige der Themen, die deutsche Gerichte und den Gesetzgeber im Jahr 2018 rund um das Auto und den Verkehr beschäftigten.
Diesel-Fahrverbote ab 2019
In einigen deutschen Städten, wie Berlin, Bonn, Köln, Stuttgart, Frankfurt/Main, Aachen und Essen, wird es aufgrund zahlreicher Gerichtsentscheidungen im Jahr 2019 streckenweise Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro4-Motorren oder älter geben. Der Bund will nun mit Änderungen im Immissionsschutzgesetz und geförderten Nachrüstungen diese Fahrverbote einschränken. Das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wurde im November 2018 eröffnet. Der Bundesrat erhebt in seiner letzten Sitzung des Jahres bei der Durchsetzung der Diesel-Fahrverbot datenschutzrechtliche Bedenken – zum Jahresende kam Bewegung ins Thema Diesel-Fahrverbote!Dash-Cam-Aufnahmen sind nicht beweiskräftig
Die Aufnahmen einer sog. Dashcam – eine kleine am Fahrzeug befestigte Videokamera, die während der Autofahrt das Verkehrsgeschehen zu Beweiszwecken aufzeichnet – reichen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen III-1RBs 212/18) nicht aus, um einen Verkehrsverstoß gerichtlich zu beweisen. Sie seien zu ungenau und die Messmethode sei nicht eichfähig oder standardisiert.Kinderkratzer am Auto – Autobesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen
Verursacht ein Kind mit einem Fahrradlenker einen Kratzer an einem parkenden Auto, haftet es nur für den Schaden, wenn es die Gefahren im Straßenverkehr für sein Alter falsch eingeschätzt hat. Im Fall eines siebenjährigen Jungen, der ein Auto mit dem Ende seines Lenkers beschädigte, bleibt der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 345 C 13556/17).Verkehrsunfall: Kein Mietwagen bei nur geringer Fahrleistung
Nach einem Verkehrsunfall hat der geschädigte Unfallbeteiligte nicht immer einen Anspruch auf einen Mietwagen. Stellt sich heraus, dass der Geschädigte nur eine geringe Fahrleistung im Jahr hat, muss ihm auch kein Mietwagen zur Verfügung gestellt werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 7 U 46/17).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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