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Isolierter Meniskusschaden ist keine Unfallfolge!

Ein isolierter Meniskusschaden ohne eine Begleitverletzung am Kapsel-Band-Apparat ist nicht die Folge eines Unfalls, entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Ein Arbeitnehmer war während der Arbeitszeit von einer Palette abgerutscht und aus einer Höhe von 1 Meter auf beide Füße und dann auf seine rechte Körperhälfte gefallen. Der Unfallarzt stellte keine Verletzungen an seinen Kniegelenken fest, lediglich Schrüfwunden und Prellungen am rechten Unterschenkel. Nachdem der Mann seine Arbeit einige Wochen wieder aufgenommen hatte, ging er wegen der noch immer bestehenden Schmerzen in den Kniegelenken erneut zum Arzt. Ein MRT zeigte dann einen Meniskusinnenriss an. Die Berufsgenossenschaft wollte für die Behandlungskosten nicht aufkommen, weil der Meniskusinnenriss nicht auf den Arbeitsunfall zurückzuführen sei. Dies sah das Sozialgericht Karlsruhe (Aktenzeichen S 1 U 2298/16) genauso: Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sei der Arbeitsunfall nicht geeignet gewesen einen Meniskusinnenriss zu verursachen. Auch die Befunde direkt nach dem Arbeitsunfall sprächen gegen einen Zusammenhang. Zudem müsse der Mann verletzungsspezifische Begleitverletzungen an anderen Strukturen des betroffenen Kniegelenks haben, ansonsten sei ein isolierter Meniskusriss anatomisch nicht möglich.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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