Internetportal muss Auskunft zu privaten Unterkünften erteilen
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2018-04-10
, Aktualisierung vom
2021-07-12 12:21:03.0
· ruegge
· 465 mal gelesen
Ein Online-Vermietungsportal muss gegenüber der Kommune Auskünfte zu den beim ihm registrierten privaten Unterkünften machen. Doch zu welchem Zweck und wer genau muss die Auskunft erteilen?
Grund für die Auskunftspflicht ist die Übernachtungssteuer
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 14 A 2062/17) hat in einem Urteil klargestellt, dass ein Onlineportal für private Unterkünfte aus Gründen der Übernachtungssteuer, die bei ihm registrierten Anbieter gegenüber der Kommune offenlegen muss.Wer muss die Auskunft erteilen?
Internetportale haben gegenüber der Stadt eine Auskunftspflicht zu anonymen Inseraten zu Ferienwohnungen in Berlin. Allerdings ist die deutsche Tochtergesellschaft der weltweit agierenden Internetplattform die falsche Adressatin, entschied das Verwaltungsgericht in Berlin. Behörden dürfen von den Betreibern von Internet-Plattformen, die private Unterkünfte weitervermitteln, verlangen die Daten der Unterkünfte-Anbieter herauszugeben, sobald ein Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung vorliegt, entschied das Verwaltungsgericht Berling (Aktenzeichen 6 K 90/20). Über das Internetportal werden Unterkünfte vermittelt. In Berlin bot ein Anbieter am Prenzlauer Berg eine Zwei-Zimmer-Wohnung für 50 Euro pro Person und Übernachtung an. Diese Anzeige erfolgte anonym. Das Bezirksamt verlangte daraufhin von der deutschen Niederlassung des Online-Portals den Namen des Anbieters und die abgerechneten Gebühren offenzulegen. Die deutsche Niederlassung erwiderte, dass die Auskunftspflicht nur den Diensteanbieter, aber nicht sie treffe. Dieser Ansicht folgte auch das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 6 K 676.17). Das Bezirksamt sei zwar berechtigt, die angeforderten Angaben zum Anbieter und zu den Gebühren abzufragen, die deutsche Niederlassung des Onlineportals sei aber der falsche Ansprechpartner. Die Auskunftspflicht treffe in der Tat den Diensteanbieter, dies sei die in Irland ansässige Muttergesellschaft.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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