WhatsApp-Nutzer aufgepasst: Facebook darf Daten nur nach Einwilligung verwenden
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2017-05-26
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Facebook darf die persönlichen Daten von deutschen WhatApp-Nutzern nur dann verwenden, wenn diese eine Einwilligung im Sinne der deutschen Datenschutzvorschriften erteilt haben.
So lautet eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg (Aktenzeichen 13 E 5912/16). Ende August 2016 wurden die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bei WhatsApp aktualisiert. Danach darf WhatsApp personenbezogene Daten an die Facebook Unternehmensgruppe weitergeben. Der Hamburgische Datenschuzbeauftragte untersagte Facebook daraufhin die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer, soweit keine den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechende Einwilligung der Nutzer vorliege.
Diesen Bescheid bestätigte nun das Verwaltungsgericht Hamburg. Die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von WhatsApp erfüllten nicht die Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts. Nur wenn eine Einwilligung in die Datenweitergabe im Sinne dieser Rechtsnormen vorliege, dürften die personenbezogenen Daten der deutschen WhatsApp-Nutzer verwendet werden.
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