In Dunkelheit falsch geparkt – Mithaftung für Unfallfolgen!
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2018-04-17
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 198 mal gelesen
Kollidiert ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug nachts gegen ein verbotswidrig geparktes Auto am Straßenrand, haftet der Falschparker für die Unfallfolgen in Höhe von 75 Prozent mit, entschied jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug verbotswidrig am Straßenrand hinter einer verengenden Verkehrsinsel geparkt. Ein anderer Autofahrer übersah das Fahrzeug in der Nacht und fuhr ungebremst in das falsch geparkte Auto hinein.
Falschparker bei Nacht trägt größere Verantwortung
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 16 U 212/17) entschied im Hinblick auf die Haftungsfrage, dass den Falschparker eine Mithaftung von 75 Prozent treffe. Der Unfall sei für den anderen Autofahrer nicht zu vermeiden gewesen. Der hohe Verursachungsanteil des Falschparkers am Verkehrsunfall ergebe sich daraus, dass das Fahrzeug bei Nacht nicht zu sehen gewesen sei und das falsch geparkte Fahrzeug zudem in einem gefährdeten Bereich als erhebliche Einschränkung für den fließenden Verkehr abgestellt worden sei. Der Falschparker trage daher eine größere Verantwortung am Verkehrsunfall.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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