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Hohes Schmerzensgeld für unerlaubt veröffentlichtes Intimfoto im Internet!

Ein Mann, der ein Foto von ihm und einer Frau beim Oral-Sex ohne Erlaubnis der Frau im Internet veröffentlicht, muss dieser 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied aktuell das Oberlandesgericht Hamm.

Ex veröffentlicht Foto beim Oral-Sex

Im zugrundeliegenden Fall stellte ein Mann nach dem Beziehungs-Aus mit seiner Partnerin ein Foto auf eine Internetplattform, das die beiden beim Oral-Sex zeigte. Zu sehen war das Intimfoto zunächst nur für Freunde und Bekannte des Paares, es verbreitete sich allerdings schnell übers Internet. Erst nach Aufforderung der Frau, das Foto von der Internetplattform zu entfernen, nahm der Mann es von seinem Account. Durch die Veröffentlichung des Intimfotos erlitt die Frau eine psychische Erkrankung, die sich mehrere Jahre hinzog.

Frau erleidet jahrelange psychische Erkrankung

Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 3 U 138/15) sprach der Frau ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zu. Die Frau habe aufgrund ihrer psychischen Erkrankung ihr Leben nur eingeschränkt gestalten können. Sie habe sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und konnte auch ihrer Berufsausbildung nicht nachgehen. Bei der Urteilsfindung hat das Gericht aber auch das jugendliche Alter und den alkoholisierten Zustand des Mannes berücksichtigt, sowie die Tatsache, dass die Frau aufgrund eines Wohnortwechsel in Zukunft nicht mehr mit dem Intimfoto konfrontiert werde.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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