Dürfen frei zugängliche Fotos im Internet auf eigener Website verwendet werden?
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2018-08-31
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 436 mal gelesen
Wird eine Fotografie mit der Zustimmung ihres Urhebers auf einer Website veröffentlicht und ist frei zugänglich, bedeutet das nicht, dass sie auch auf anderen Websites verwendet werden darf. Der EuGH hat entschieden, dass für die Verwendung der Fotografie auf einer anderen Website erneut die Zustimmung des Urhebers eingeholt werden muss.
Ein Fotograf hat einem Reiseportal erlaubt eines seiner Fotografien auf deren frei zugänglicher Homepage zu publizieren. Eine Schülerin lud das Foto für die Illustration eines Referates von der Website herunter. Das Referat wurde samt Foto auf die Website der Schule gestellt. Der Fotograf verlangte daraufhin Schadensersatz gegenüber der Schülerin geltend.
Zu Recht, entschied das Europäische Gerichtshof. Mit dem Verwenden der Fotografie auf einer anderen Website werde diese einem neuen Publikum präsentiert, dies bedürfe der Zustimmung des Urhebers. In der Verwendung des Fotos auf der Homepage einer Schule sei eine Verletzung des Urheberrechts zu sehen, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründe.
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