Hochhackige Damenschuhe durch Gitterrost ruiniert - Schadensersatz?
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2017-07-11
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Aufgepasst mit hochhackigen Damenschuhen! Wer mit dem Absatz in einem Fußabtreter aus Gitterrost hängen bleibt und sich dabei den Absatz des Schuhes ruiniert, kann vom Hauseigentümer keinen Schadensersatz verlangen! Dies entschied kürzlich das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Im zugrundeliegenden Fall war eine Besucherin mit dem Absatz ihrer hochhackigen Schuhe in einem Gitterrost mit rautenförmigen Öffnungen von jeweils 4 cm mal 7,3 cm, dass als Fußabtreter im Eingangsbereich eines Gründerzeithauses hängengeblieben und hatte sich dabei die Absätze ihrer Schuhe beschädigt. Sie verlangte vom Hauseigentümer Schadensersatz für ihre Schuhe, da dieser mit dem Gitter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Jedes Gitterrost stellt eine Gefahr für hochhackige Schuhe dar!
Ohne Erfolg, entschied das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Aktenzeichen 11 U 65/15). Das Gitter weiche zwar mit seinen relativ großen Öffnungen von üblichen Gitterrosten ab, die Gefahr mit dem Absatz eines Damenschuhes darin hängen zu bleiben, sei damit aber nicht höher als bei einem üblichen Gitterrost. Jedes Gitterrost stelle für Damenschuhabsätze eine Gefahr dar, darin hängen zu bleiben. Der Eingangsbereich sei ausreichend beleuchtet gewesen, so dass die Besucherin das Gitterrost – und damit auch die Gefahr mit ihren Absätzen darin hängenzubleiben – durchaus hätte erkennen können, so das Gericht.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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