Halloween-Party – Streit um Bierflasche kein Arbeitsunfall!
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2018-10-31
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Der Unfall bei einem Streit um eine Bierflasche auf einer von Studenten veranstalteten Halloween-Party, fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Studenten der Universität Mainz hatten zur Finanzierung des Examensballs eine Halloween-Party in der Mainzer Uni veranstaltet. Als ein Gast sich ohne zu zahlen eine Flasche Bier aus dem Kühlschrank nahm, kam es zum Streit. Der Gast ergriff die Flucht, ein Student verfolgte ihn. Bei einer Rangelei stürzte der Student und verletzte erheblich durch die zerbrochene Bierflasche an seiner Hand. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Zu Recht, entschied das Sozialgericht Mainz (Aktenzeichen S 14 U 45/17). Es gebe im Sozialrecht keinen Versicherungsschutz für den Verfolger von mutmaßlichen Straftätern. Diesen gebe es nur, wenn die Straftat – hier also der Diebstahl der Bierflasche – vollendet wurde. Außerdem habe es sich bei der Halloween-Party nicht um eine universitäre Veranstaltung gehandelt.
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