Glatteis? Arbeitnehmer testet Straßenverhältnisse und stürzt – kein Arbeitsunfall!
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2018-02-01
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 251 mal gelesen
- Wann ist der Arbeitsweg unfallversichert?
- Arbeitnehmer stürzte bei Glatteistest
- Direkter Weg zur Arbeitsstelle durch Glatteistest unterbrochen
Ein Arbeitnehmer, der morgens bevor er in sein Auto steigt und zur Arbeit fährt, auf der Straße testet, ob sich dort Glatteis gebildet hat und dabei stürzt, ist nicht vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Wann ist der Arbeitsweg unfallversichert?
Der direkte Weg zur Arbeit und zurück ist vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Weg und der Arbeit besteht. Private Besorgungen auf dem Arbeitsweg unterbrechen den Versicherungsschutz.Arbeitnehmer stürzte bei Glatteistest
Dies entschied aktuell das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 3/16 R) im Fall eines Arbeitnehmers, der sein Wohnhaus verließ, seine Aktentasche abstellte und bevor er ins Auto stieg, die Straßenverhältnisse auch Glättebildung überprüfte. Dabei stürzte der Mann und verletzte sich am Arm. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte eine Übernahme der Unfallfolgen als Arbeitsunfall ab.Direkter Weg zur Arbeitsstelle durch Glatteistest unterbrochen
So sah es auch das Bundessozialgericht. Der Arbeitnehmer habe sich bei der Prüfung der Straßenverhältnisse nicht mehr auf dem direkten Weg zu seiner Arbeitsstelle befunden. Bei dem Glatteistest habe es sich um eine vorbereitende Handlung, um den Arbeitsweg zu bestreiten, gehandelt. Diese sei aber nicht versichert, da den Arbeitnehmer auch keine rechtliche Pflicht treffe, diese Handlung vorzunehmen. Ein Arbeitsunfall, der unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe, sei damit ausgeschlossen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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