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Blogger darf Internetdomain www.wir-sind-afd.de nicht in Betrieb nehmen

Blogger darf Internetdomain www.wir-sind-afd.de nicht in Betrieb nehmen © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Einem Blogger wurde kürzlich vom Oberlandesgericht Köln untersagt, die Internetdomain www.wir-sind-afd.de in Betrieb zu nehmen. Das Gericht befürchtet, dass durch den Namen eine Zuordnungsverwirrung entsteht.

Der Blogger greife mit dieser Internetdomain in die Namensrechte der AfD-Partei ein. Internetuser könnten auf die Idee kommen, dass die Website von der Partei oder zumindest mit deren Zustimmung betrieben wird. Diese Zuordnungsverwirrung werde auch nicht damit beseitigt, dass sich aus dem Inhalt der Seite etwas anders ergibt. Es sei allein auf die Internetdomain abzustellen, der Inhalt der Website könne ja jederzeit geändert werden, so das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 7 U 85/18).

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