Augenarzt muss trotz Behandlungsfehler kein Blindengeld erstatten
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2016-11-21
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Augenarzt, der bei einem Patienten einen grünen Star nicht behandelte und dem Patienten Schadensersatz aufgrund seines Behandlungsfehlers zahlen musste, ist nicht verpflichtet das vom Landschaftsverband gezahlte Blindengeld zu erstatten.
Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 26 U 14/16) im Fall eines Augenarztes, der bei einem Patienten einen grünen Star nicht behandelte, woraufhin der Patient seine Sehschärfe verlor und nahezu blind wurde. Der Arzt wurde aufgrund seines Behandlungsfehlers zu einem Schadensersatz in Höhe von rund 475.000 Euro verurteilt. Der Patient bezog des weiteren Blindengeld vom Landschaftsverband, was dieser nun vom behandelnden Arzt erstattet haben wollte.
Ohne Erfolg! Das Oberlandesgericht Hamm stellte in seiner Entscheidung fest, dass es im vorliegenden Fall an einer sachlichen Kongruenz zwischen der Pflicht zum Schadensersatz des Arztes und der Leistungsverpflichtung des Landschaftsverbandes fehlt. Das Blindengeld solle die Mehraufwendungen, die aufgrund einer Erblindung entstehen, ausgleichen. Es wird unabhängig von Einkommen- und Vermögensverhältnissen an den Blinden gezahlt. Damit sollen die Nachteile der Erblindung abgefedert und dem Blinden ein gesellschaftliches Leben ermöglicht werden. Die zivilrechtliche Haftung des Arztes beziehe sich auf den tatsächlich durch die Blindheit entstandenen Schaden.
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