Arbeit: Fristlose Kündigung wegen Herstellung von Raubkopien!
4.5 /
5 (4 Bewertungen)
2015-08-06
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 337 mal gelesen
Arbeitnehmern, die während ihrer Arbeitszeit am Firmenrechner private CDs oder DVDs unbefugt für den eigenen Gebrauch oder für Kollegen kopieren, müssen mit einer fristlosen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen! Lesen Sie mehr …
Arbeitnehmern, die während ihrer Arbeitszeit am Firmenrechner private CDs oder DVDs unbefugt für den eigenen Gebrauch oder für Kollegen kopieren, müssen mit einer fristlosen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen! Lesen Sie mehr …
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 85/15) hat dies jüngst in folgendem Fall entschieden: Der Arbeitnehmer war „IT-Beauftragter“ eines Oberlandesgerichts. In seinen Aufgabenbereich fiel unter anderem die Verwaltung eines „ADV-Depots“. Im Rahmen dieser Aufgabe musste er unter anderem auch CDs und DVDs bestellen. Im Rahmen einer Geschäftsprüfung wurden bei dem Mann 6.400 E-Book, Audio-, Video-, und Bilddateien sowie ein Programm, mit dem man den Kopierschutz der Hersteller umgehen konnte, gefunden. Innerhalb eines halben Jahres waren von dem Arbeitnehmer 1.100 DVDs bearbeitet worden. Ungefähr gleich viele DVDs waren in diesem Zeitraum auch vom Oberlandesgericht bestellt und geliefert worden. Der Arbeitnehmer gab letztlich zu, dass er die DVDs für den Eigengebrauch und für Kollegen gebrannt hat. Daraufhin kündigte das Land sein Arbeitsverhältnis fristlos.
Zu Recht, entschied das letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht. Nach Auffassung der Bundesarbeitsrichter kann eine außerordentliche Kündigung auch dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer nicht alle Handlungen selbst durchgeführt hat, sondern anderen das Herstellen der Raubkopien ermöglicht hat. Auch habe der Mann nicht davon ausgehen können, dass er auf seinem Dienstrechner zu privaten Zwecken Raubkopien anfertigen durfte. Dies sei von der Erlaubnis, den Computer zu privaten Zwecken nutzen zu dürfen, nicht mehr gedeckt. Das Land habe auch nicht vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses erst einmal die Strafverfolgungsbehörden einschalten müssen. Auch sei im Hinblick des Gleichheitsgrundsatzes nicht maßgeblich, wie sich das Land den anderen Beteiligten gegenüber verhalten habe. Der Gleichbehandlungsgrundsatz komme bei verhaltensbedingten Kündigungen nicht zur Anwendung, so die Bundesarbeitsrichter.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz- immer Grund zur Kündigung?
Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit stellt immer dann ein Kündigungsgrund dar, wenn es keine Regelung für die private Internetnutzung in einer Firma gibt. In vielen Fällen ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die private Internetnutzung am Arbeitsplatz etwa im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Arbeitnehmer, die aber ohne entsprechende Regelungen an ihrem Firmenrechner ohne das Einverständnis des Chefs privat im Internet surfen, riskieren eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 581/04) entschieden und klar gestellt, dass ein Arbeitnehmer, der ausschweifend während seiner Arbeitszeit privat im Internet surft, seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Dem Arbeitnehmer muss bewusst sein, dass sein Arbeitgeber dieses Verhalten nicht tolerieren wird.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.5 /
5
(4 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Sozialrecht
,
28.08.2018
(Update 19.06.2024)
Unfälle die auf dem Weg zur Arbeit und zurück geschehen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Doch gilt das auch bei Unterbrechnungen der Fahrt oder bei Umwegen?
4.1571428571428575 /
5 (70 Bewertungen)
Sozialrecht
,
16.01.2019
(Update 11.10.2024)
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
4.3125 /
5 (48 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
18.06.2015
(Update 15.08.2023)
Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr.
Wurden im Arbeitsvertrag noch mehr Urlaubstage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, erhöht sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend.
Gibt es Gründe, warum der Chef den Erholungsurlaub kürzen oder verweigern darf?
4.288288288288288 /
5 (222 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
09.05.2018
(Update 25.09.2024)
Eltern haben in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes die Möglichkeit drei Jahre Elternzeit im Job zu nehmen.
Wie muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden?
Gibt es eine Frist?
Und darf der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch aus der Elternzeit kürzen?
4.176470588235294 /
5 (17 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
05.02.2018
(Update 07.09.2023)
Am Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses steht in der Regel das Arbeitszeugnis.
Hier gilt es für Arbeitnehmer genauer hinzuschauen, denn Formfehler oder verschlüsselte negative Formulierungen vom Arbeitgeber können das Aus bei der nächsten Bewerbung bedeuten.
4.25 /
5 (24 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
13.01.2017
„Das kommt in ihre Personalakte“ – Salopper Spruch oder ernsthafte Drohung, in jedem Fall ein Satz der Arbeitnehmer aufhorchen lässt.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, was in die sogenannte Personalakte darf und was nicht – und welche Rechte ihm im Bezug auf seine Personalakte zu stehen.
4.166666666666667 /
5 (6 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
12.05.2018
(Update 18.04.2024)
Arbeitnehmer verbringen einen Großteil ihres Tages an ihrem Arbeitsplatz.
Dabei entstehen immer wieder Fragen wie: Dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Radio hören?
Muss der Chef ein Haustier im Büro dulden?
Darf ein Arbeitsplatz permanent mit Video überwacht werden?
4.027777777777778 /
5 (36 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
11.03.2013
Rechtsanwalt Stephan Barber Rechtsanwälte Barber & Hellmers GbR
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 21.08.2012 (AZ: 3 AZR 698/10) die inhaltlichen Anforderungen für sogenannte "Rückzahlungsklauseln" drastisch verschärft.
Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bislang getroffenen Fortbildungsvereinbarungen dürften danach heute überwiegend unwirksam sein.
Einen Bestandsschutz gibt es insoweit nicht.
4.857142857142857 /
5 (7 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
23.07.2012
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Dieser verbietet es "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen".
Bevor der Arbeitgeber zu dem denkbar einschneidensten arbeitsrechtlichen Mittel der Kündigung greift, muss er demnach zuvor den Arbeitnehmer erfolglos abgemahnt haben.
Doch nicht selten sind die Abmahnungen nicht begründet und der Arbeitnehmer fragt sich nach Erhalt, was er dagegen machen kann.
4.142857142857143 /
5 (7 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
16.11.2018
(Update 01.02.2019)
Erben haben einen Anspruch auf Abgeltung des nichtgenommenen Urlaubs des Erblassers, dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Europäische Gerichtshof hatte zur im gleichen Sinne zur Vererbbarkeit des Urlaubsanspruches eines Arbeitnehmers entschieden.
3.6666666666666665 /
5 (3 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
23.07.2012
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Kündigungen sind immer Ereignisse, bei denen es um existenzielle Fragen geht.
Deshalb ist es umso wichtiger, zu wissen, welche Rechte man hat und welche Fristen eingehalten werden müssen.
4.666666666666667 /
5 (3 Bewertungen)