Trennungsjahr | Fachanwalt für Familienrecht
Trennungsjahr – Vertrauensvolle Hilfe vom Fachanwalt für Familienrecht
Trennungsjahr – Das Wichtigste in Kürze
Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Eheleute ein einjähriges Trennungsjahr einhalten. Der Beginn des Trennungsjahres muss beim Scheidungsantrag dokumentiert werden. Daher ist es hilfreich den Wunsch der Trennung schriftlich an den Ehepartner zu richten.
Wichtig ist, dass während des Trennungsjahrs keine wirtschaftliche und häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern besteht. Sie müssen faktisch getrennt leben. Es ist aber nicht zwingend notwendig, dass ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. In diesem Fall ist die Trennung zwar klarer nachzuvollziehen, aber auch wenn beide Eheleute weiterhin unter einem Dach leben, können sie rechtlich getrennt sein. Dafür muss die Trennung klar dokumentiert werden, das heißt keine gemeinsame Haushaltskasse und einen eindeutige Aufteilung der Wohnräume. Die Ehepartner müssen in getrennten Räumen schlafen, Bad und Küche dürfen gemeinsam genutzt werden.
Der Ehepartner, der weniger Einkommen bezieht, hat während des Trennungsjahres einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Damit sollen beide Eheleute finanziell während der Trennung so gestellt sein wie während ihrer Ehe. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt muss umgehend gestellt werden und kann nach dem Trennungsjahr nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.
Trennungsjahr – Braucht man einen Fachanwalt für Familienrecht?
Um umfassend informiert zu sein, ist die Beratung im Hinblick auf das Trennungsjahr von einem Fachanwalt für Familienrecht wichtig. Damit die Scheidung unproblematisch verlaufen kann, sollte jeder Ehegatte seine Rechte und Pflichten im Trennungsjahr kennen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kennt die Anforderungen an den Nachweis des Beginns des Trennungsjahres und berät Sie, wie Sie hier am besten vorgehen sollten. Er prüft Ihren Anspruch auf Unterhalt im Trennungsjahr und kann zusammen mit Ihnen die Scheidungsfolgen erörtern. Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Familienrecht.
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