Fachanwältin Susanne Cronauer
Susanne Cronauer ist seit 1987 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat sie sich auf das Familienrecht spezialisiert. Sie ist seit 2005 berechtigt, den Titel "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Dieser hochsensible Rechtsbereich erfordert viel Empathie und psychologisches Feingefühl, insbesondere wenn Kinder von einer Trennung oder Scheidung mitbetroffen sind. Es geht nicht nur um die juristischen Fakten, es geht auch um die Menschen und deren Schicksal.
Wenn bei beiden streitenden Parteien die Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Lösung des Rechtsstreits besteht, begleitet sie sie gerne als Mediatorin auf dem Weg zu einer gemeinsam erarbeiteten und einvernehmlichen Lösung.
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