Fachanwältin Heike Weber
Rechtsanwältin Heike Weber hat die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht im Jahr 2002 erhalten. In diesem Bereich ist sie eine ausgewiesene Expertin und hat durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung ein fundiertes Spezialwissen erlangt, das sie Ihnen zur Verfügung stellt. Sie dürfen deshalb professionelle und kompetente Beratung sowie durchsetzungsstarke Rechtsvertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren erwarten.
Das Familienrecht umfasst insbesondere folgende Rechtsgebiete:
• Eheverträge
• Einvernehmliche und streitige Scheidung
• Eheaufhebungsverfahren
• Lebenspartnerschaft, Aufhebungsverfahren
• Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt
• Versorgungsausgleich
• Zugewinnausgleich
• Regelungen des Umgangs mit Kindern
• Sorgerechtsstreitigkeiten
• Unterhaltsstreitigkeiten
• Vaterschaftsfeststellungen/ -Anfechtung
• Elternunterhalt
• Vermögensauseinandersetzungen
• Zuteilung von Hausratsgegenständen
• Zuweisung der Ehewohnung
• Zwangsvollstreckung
• Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
• Eilverfahren in sämtlichen Bereichen
• Abänderung von Urteilen, Vergleichen
• Berufungsverfahren vor OLG
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70736 Fellbach
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Fachanwältin für Sozialrecht
70736 Fellbach
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